Am Samstag, den 01.07.2023 um 15.00Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus ein Brennholzverkauf statt. Alle Interessierten aus der Gemeinde Willingen sind dazu eingeladen.
Rückbau Grabstätte
Alle, die auf dem Friedhof in Willingen eine Grabstätte zurückbauen möchten, bitten wir, dieses Vorhaben im Vorfeld bei dem Ortsbürgermeister anzumelden. Dabei sollen die Vorgehensweise und die Belange der Gemeinde besprochen werden.
Satzung zur Reinigung der öffentlichen Straßen
Die Gemeinde Willingen weist hier noch einmal auf die Straßenreinigungspflicht aller Anwohner/-innenin Willingen hin. Dazu werden in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde, die Pflichten der Anwohner/-innen unter §6 das Säubern der Straßen wie folgt beschrieben:
Das Säubern der Straßen umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigen Unrat aller Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist untersagt.