Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.444.200,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.565.400,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf -121.200,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -98.400,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.185.750,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.282.200,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 903.550,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -805.150,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 2.1000.000,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 345%
- Grundsteuer B auf 465%
- Gewerbesteuer auf 380%
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund auf 250,00 €
- für den zweiten Hund auf 90,00 €
- für jeden weiteren Hund auf 130,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund auf 400,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund auf 600,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 1.000,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 4.965.296,87 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.149.806,80 €
und zum 31.12.2023 5.028.606,80 €
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in -- Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in -- Fällen
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.06.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teil
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 17.07.2023 bis 25.07.2023
während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung in 56477 Rennerod, Hauptstr. 55, Zimmer 104 öffentlich aus.