TOP 1 Einwohnerfragen
Kein Beitrag.
TOP 2 Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 der Gemeindeordnung (GemO)
1. Termine:
| 10.07. bis 13.07. | Secker Kirmes mit traditionellem Kirmesmarkt am Montag, 13.07. |
| 16.08. | von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Wahl Landrätin/Landrat. Etwaige Stichwahl am 30.08., jeweils Dorfgemeinschaftshaus |
2. Kommunalaufsichtliche Verfügung zum Haushalt 2026:
| • | Wie vorgeschrieben, wurde der Gemeinderat über die kommunalaufsichtliche Verfügung zum Haushalt informiert. |
| • | Danach ist sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt ausgeglichen. |
| • | Hinsichtlich der künftigen Haushaltsentwicklung werden allerdings in den Folgejahren 2027 bis 2029 Fehlbeträge im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt prognostiziert. |
| • | Im Ergebnis wurde der Haushalt 2026 von der Kommunalaufsicht genehmigt. |
3. Friedhof
| • | Auf dem Wiesengrabfeld werden durchgängig Blumen und anderer Grabschmuck aufgestellt, obwohl dies nach der Friedhofssatzung in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres nicht zulässig ist. Teilweise werden dort auch Anpflanzungen vor den Grabplatten angebracht. Nicht akzeptabel ist die erneute Anbringung von Grabschmuck, nachdem diese Gegenstände vom Gemeindearbeiter weggeräumt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass Grabschmuck dauerhaft angebracht werden soll, keine Wiesengrabstätten zu wählen sind, sondern „normale“ Urnengrabstätten. |
| • | Ferner muss leider die nach der Satzung vorgeschriebene Anbringung von Grabplatten immer wieder angemahnt werden. |
4. Sonstiges:
| • | Die Parksituation im unteren Abschnitt der Bergstraße ist nach wie vor und trotz Verbindungsaufnahme mit Eigentümern von Mietshäusern und Mietenden und trotz Einsatz des Ordnungsamtes unbefriedigend. Die Situation birgt Gefahren, die sich auf den Kreuzungsbereich zur Hauptstraße (L 300) durch Abbiege-Vorgänge auswirken. Die unbefriedigende Lage belegen auch die zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Sofern dauerhaft keine Lösung im Sinne einer Gefahrenabwehr erreicht wird, will der Gemeinderat die Aufstellung von Halteverbotsschildern prüfen. |
| • | An Kosten für Erneuerungen in der Wasserinstallation des Sportlerheims müssen rund 4.000 Euro aufgewendet werden. |
| • | Für die Änderung des Bebauungsplans Campingpark ist der Umfang der erforderlichen Planungsleistungen für Architekt und Freiflächen-Fachplaner ermittelt. Zurzeit laufen die baurechtlichen Planungen, damit ein Bauvorhaben für eine Sport-/Fitness- und Indoor-Spielhalle verwirklicht werden kann. Die Gemeinde hat ein hohes Interesse an der Realisierung dieses Projektes in Zusammenarbeit mit dem Campingpark-Betreiber. |
| • | In noch größerem Umfang wurden die Ruhebänke in der Ortslage, dem Friedhof sowie in den Außenbereichen erneuert. Die Kosten belaufen sich auf rund 3.000 Euro. |
| • | Für die Erneuerung der Elektroinstallation und der Leuchten in der Toilettenanlage am Marktplatz wurden Kosten in Höhe von rund 2.000 Euro aufgewendet. |
| • | Die Kosten für die Begutachtung der gemeindeeigenen Bäume (209 Stück) im Jahr 2026: 2.155 Euro. |
| • | Marketingkosten für unseren Premiumwanderweg „Hohe Hahnscheid“ in 2026: rund 1.000 Euro. |
| • | Nach einem erneut ergangenen Bescheid der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung zu den beiden Secker Weihern sind über die bereits beauftragten Leistungen eines Ingenieurbüros weitere Maßnahmen beauftragt worden. Dabei handelt es sich um eine vertiefte Sicherheitsüberprüfung (anstelle einer „normalen“ Sicherheitsüberprüfung) sämtlicher Bauwerke und insbesondere der Dammbauwerke, die hydrologische Bemessung unter Berücksichtigung anthropogener Veränderungen im Einzugsbereich und im Unterlauf der Stauanlagen, die hydraulische Bemessung der Entnahmeinrichtungen und der Hochwasserentlastungsanlagen, die konstruktive und geotechnische Bemessung der Stauanlagen, die Prüfung des Alterungszustandes sämtlicher Anlagenteile, die Prüfung der Gebrauchstauglichkeit, des Zustandes und der Funktionsfähigkeit aller maschinellen Teile, einschließlich Materialprüfungen aller Teile sowie den Nachweis der Standsicherheit aller Dammkörper |
| • | Nach bisherigem Aufwand in Höhe von rund 5.000 Euro für Pflegemaßnahmen an der Dammanlage des kleinen Weihers wurden weitere rund 1.000 Euro für Baumpflegemaßnahmen am großen Weiher aufgewendet. Die Kosten konnten vergleichsweise niedrig gehalten werden, da der Sportfischerverein dankenswerterweise selbst Hand angelegt hat und deshalb die Maschinenkosten reduziert waren. |
| • | Die Sirenen-Warnanlage (nicht für Brandfälle, sondern für Katastrophen- und Unglücksfälle) wird im Bereich Kinderspielplatz/alter Friedhof installiert. Verantwortlich für die Bedienung ist die Ortsgemeindeverwaltung (auch Durchsagen an die Bevölkerung über diese Anlage sind möglich). |
| • | 25 Peitschen-Leuchten werden näher auf ihre Standsicherheit hin überprüft. Da die Leuchten zugänglich sein müssen, mussten 7 Leuchten aus Zeitgründen bis zur Durchführung der Prüfung durch ein Fachunternehmen kurzfristig vom Gemeindearbeiter freigeschnitten werden, obwohl dies den Straßenanliegern obliegt. |
5. Kindertagesstätte:
• Die Abrechnung der laufenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Kindertagesstätte liegt vor. Danach beträgt der Aufwand 1.233.177,29 Euro. Der Aufwand hat sich insbesondere durch wesentlich höhere Personalkosten in Höhe von über 80.000 Euro ergeben. Die durch Zuschüsse, insbesondere die Personalkostenzuschüsse von Kreis und Land, gedeckten Kosten betragen 998.653,57 Euro. Die Unterdeckung beträgt somit 234.523,72 Euro und ist von den Gemeinden Seck und Irmtraut zu tragen. Davon entfallen auf die Gemeinde Irmtraut 95.169,73 Euro (= 40,58 %) und auf die Gemeinde Seck 139.353,99 Euro.
TOP 3 Bauangelegenheiten; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.09.2016 wegen der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes, Bebauungsplan „Angelstruth II“
Der Aufstellungsbeschluss wurde aufgehoben.
TOP 4 Friedhofsangelegenheiten; Beratung und Beschlussfassung einer V. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Seck
Da die Kosten für das Bestattungswesen trotz wiederholter Anhebungen der Gebührensätze in den vergangenen Jahren nach wie vor erheblich unterhalb der Schwelle der nach der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Kostendeckung liegen, wurden die Gebührensätze, auch einer entsprechenden Auflage der Kreisverwaltung folgend, schrittweise und moderat erhöht.
TOP 5 Bauangelegenheiten Baugebiet Klosterwiese; Erschließungsabschnitt 2
Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf der gemeindeeigenen Baugrundstücke und Beschlussfassung über den Beginn des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens.
Die Gemeinde Seck verfügt im Erschließungsabschnitt 2 des Baugebietes Klosterwiese über 16 voll erschlossene Baugrundstücke, die sofort bebaut werden können. Da mit der Endabrechnung der Erschließungskosten für die Verkehrsanlage (Straßenanlage und Nebenanlagen) nicht vor dem Jahr 2027 zu rechnen ist, hat der Gemeinderat auf Vorschlag entschieden, mit dem Verkauf der Baugrundstücke zu starten und das Bewerbungsverfahren nach der Richtlinie der Gemeinde Seck zur Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken zu eröffnen. Damit soll erreicht werden, dass Bauwillige mit dem Bau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern beginnen können, obwohl die Endabrechnung und damit die noch verbleibenden 10 % der zu zahlenden Erschließungsbeiträge (Straße) noch nicht beglichen sind. Erwerber müssen dann lediglich den Rest in Höhe von 10 % der auf die Grundstücke entfallenden Erschließungskosten bezahlen. Von der Gemeinde sind bereits bezahlt: 90 % der Erschließungskosten Straße, sämtliche Kosten für den Anschluss an die öffentliche Wasser- und Abwasserversorgung und die Kanal-Schachtbauwerke auf den Grundstücken. Der Kaufpreis wurde auf 85 Euro je Quadratmeter Fläche festgelegt. Die Eröffnung des Bewerbungsverfahrens wird kurzfristig öffentlich gemacht.