Nach der ersten Zuteilung von Brennholz an Selbstwerber stehen noch weitere Polter zum Verkauf bereit.
Wer also noch weiteren Bedarf an Brennholz hat, kann diesen bei den bekannten Stellen bis zum 31.07.2024 anmelden. Es gibt keine Begrenzung bezüglich der Anzahl von Poltern, allerdings können nur so viele Polter vergeben werden wie vorhanden sind. Einen Anspruch auf Erfüllung seiner Bestellung gibt es keinen.
Die Polter werden anhand einer Vergabe zugeteilt. Sollte jemand kein Interesse an dem zugeteilten Polter haben, kann er/sie dies ohne Geltendmachung von Ersatzansprüche zurückgeben. Sobald mit der Aufarbeitung des Polters begonnen wurde, ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Allgemeine Info: Im Wald sind wir permanent von Krankheitserregern umgeben, wie z. B. der Rußrindenkrankheit beim Bergahorn oder dem Eichenprozessionspinner an der Eiche. Diese können im Einzelfall zu Krankheitssymptome führen. Wir versuchen alles, dass im Brennholz keine kontaminierten Bestandteile enthalten sind. Dies lässt sich aber trotz sorgfältiger Aufarbeitung und Kontrolle nicht ausschließen und sollte bei Ihrer Kaufabsicht berücksichtigt werden.