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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Nister-Möhrendorf

Satzung der Ortsgemeinde Nister-Möhrendorf über den Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage auf dem Niegel“ ", Ortsgemeinde Nister-Möhrendorf

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nister-Möhrendorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. mit § 24 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, die folgende Satzung des Bebauungsplanes " PV-Freiflächenanlage auf dem Niegel " beschlossen:

§ 1

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Nister-Möhrendorf und hat eine Größe von 1,237 ha. Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Nister-Möhrendorf in Flur 3, Flurstücke 102/1 und 100/4 (tlw.). Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung “Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Stromerzeugung durch Photovoltaik.

§ 2

Bestandteil dieser Satzung ist

  1. die Begründung inkl. Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz,

  2. die Textfestsetzungen inkl. Fachbeitrag Artenschutz, VSG-Verträglichkeitsvorprüfung und FFH -Verträglichkeitsvorprüfung,

  3. der Planteil.

§ 3

Die Satzung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Nister-Möhrendorf, den 08.07.2025
(Siegel)
Christian Dietrich, Ortsbürgermeister

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nister-Möhrendorf hat am 12.12.2022 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage auf dem Niegel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und am 03.11.2023 bekannt gemacht. Eine punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Bebauungsplan ist parallel erfolgt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 durchgeführt.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 01.07.2024 statt.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nister-Möhrendorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 den Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage auf dem Niegel“ als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage auf dem Niegel“ wurde befürwortet.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage auf dem Niegel“ in Kraft.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage auf dem Niegel“ nebst Begründung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 19.00 Uhr) oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 02664 506746 oder 02664 506748 bei der Verwaltung der Verbandsgemeinde Rennerod, Bauabteilung, Zimmer 008, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod möglich; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bislang zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen (§ 44 Abs. 5 BauGB).

§ 24 Abs. 6 GemO (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Nister-Möhrendorf, den 18.07.2025
gez. Christian Dietrich, Ortsbürgermeister