1. Bericht des geschäftsführenden Ortsbürgermeisters gem. § 33 GemO
Kommunalaufsichtliche Verfügung zum Haushalt 2024
Mit Verfügung vom 17.05.2024 nahm die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2024 Stellung. Danach ist die Gemeinde zu einer dauerhaften Gewährleistung und zur Nachhaltigkeit der kommunalen Aufgabenwahrnehmung verpflichtet. Stetige Aufgabenerfüllung bedeutet, dass die Ortsgemeinde nur in einem solchen Umfang Aufgaben übernehmen darf, wie sie die finanziellen Folgen dauerhaft verkraften kann. Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich besteht sowohl für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt als auch für die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz.
Aufgrund der Überschüsse in den Jahresabschlüssen der letzten Jahre wird der jeweilige Haushaltsausgleich erreicht.
Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024 oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner Bestandteile werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.
Verkauf von Brennholz aus dem Kommunalwald
Der Brennholzverkauf aus dem Kommunalwald fand am 25.06.2024 statt. Die verfügbare Holzmenge blieb hinter dem angemeldeten Brennholzbedarf zurück, sodass eine Verlosung stattfinden musste.
Wartung des Glockenturmes auf dem Friedhof
Am 14.06. und 25.06.2024 fanden Wartungsarbeiten am Glockenturm auf dem Friedhof statt. Durch Veränderungen in der Holzkonstruktion waren Arbeiten an der Glockenaufhängung notwendig. Infolge der Verwitterungen an dem Holz ist die Behandlung mit einem Holzschutzmittel erforderlich.
Sicherheitsüberprüfung des Spielplatzes Langenstücker
Am 24.06.2024 wurden durch einen Sicherheitsingenieur die Spielgeräte auf dem Spielplatz überprüft. Beanstandungen haben sich keine ergeben.
2. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder werden unter Hinweis auf die Einhaltung der Pflichten gemäß der Gemeindeordnung durch die den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Bernd Schäfer namens der Gemeinde durch Handschlag verpflichtet.
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Durch den allgemeinen Vertreter Bernd Schäfer erfolgt die Ernennung, Vereidigung, Amtseinführung des neu gewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters Gerhold Haas.
Die Leitung der Sitzung übernimmt Ortsbürgermeister Gerhold Haas.
4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Beauftragung von Ratsmitgliedern zur Bildung eines Wahlvorstandes
Susanne Hering und Sonja Weber
a) Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
Zur Wahl des I. Beigeordneten wird vorgeschlagen:
Peter Flick
Die mittels Stimmzettel geheim durchgeführte Wahl ergab:
| Zahl der Stimmberechtigten | 10 |
| Zahl der abgegebenen Stimmzettel | 10 |
| Davon ungültig | 0 |
| Davon Enthaltungen | 1 |
| Demnach gültige Stimmzettel | 9 |
| Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: | |
| Peter Flick | 9 Stimmen |
Somit ist Herr Peter Flick zum I. Beigeordneten gewählt.
Der Gewählte erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Zur Wahl des 1. weiteren Beigeordneten wird vorgeschlagen:
Benjamin Türk
Die mittels Stimmzettel geheim durchgeführte Wahl ergab:
| Zahl der Stimmberechtigten | 10 |
| Zahl der abgegebenen Stimmzettel | 10 |
| Davon ungültig | 0 |
| Davon Enthaltungen | 1 |
| Demnach gültige Stimmzettel | 9 |
| Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: | |
| Benjamin Türk | 9 Stimmen |
Somit ist Herr Benjamin Türk zum 1. weiteren Beigeordneten gewählt.
Der Gewählte erklärt, dass er die Wahl annimmt.
b) Ernennung / Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehrenamtlichen Beigeordneten
Durch Ortsbürgermeister Gerhold Haas erfolgt die Ernennung, Vereidigung und Einführung des
| I. Beigeordneten | Peter Flick |
| 1. weiteren Beigeordneten | Benjamin Türk |
5. Bildung der Ausschüsse
a) Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat beschließt die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Zur Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses werden folgende Ratsmitglieder vorgeschlagen:
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Lothar Buchner | Johannes Buchner |
| Christian Lang | Susanne Hering |
| Susanne Walk | Pia Hering |
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
6. Wahl von zwei Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunaler Kindergarten Neustadt/ Ww."
Der Gemeinderat beschließt die Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kindergarten Neustadt (Westerwald)“ gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Zur Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kindergarten Neustadt (Westerwald)“ werden vorgeschlagen:
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Pia Hering | Dorota Schremb |
| Sonja Weber | Benjamin Türk |
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
7. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Gemeinderates
Beschluss:
Die Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wird in der jeweils geltenden Fassung als Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederroßbach beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
8. Verschiedenes
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