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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Waigandshain

Flur 13

Nr. 41

Landwirtschaftsfläche,

Windrum

0,5850 ha

Flur 1

Nr. 10/6

Landwirtschaftsfläche,

Hinter dem Essenfeld

0,1832 ha

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstü­cke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Er­scheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

Email: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de