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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Seck am 21.07.2022

TOP 1

Bauangelegenheiten.

TOP 1.1:

Fertigstellung der erstmaligen Herstellung der Erschließungs-/ Verkehrsanlage im Baugebiet „Klosterwiese“ - Erschließungs-/ Bauabschnitt 1; Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen.

Der in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Verpflichtung (§§ 123 ff Baugesetzbuch) zur Fertigstellung der erstmaligen Herstellung der Erschließungs-/ Verkehrsanlage im Baugebiet „Klosterwiese“ - Erschließungs-/ Bauabschnitt 1 folgend hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26.03.2021 beschlossen, die Fertigstellung durchzuführen und einen Planer zu beauftragen. Im Rahmen der endgültigen Erschließung der Straßen: Wesbachring, Flur 5, Flurstück 82, Kornrain, Flur 5, Flurstück 83 und Klosterweg, Flur 5, Flurstück 84 werden von den Anliegern der genannten Straßen Vorausleistungen auf der Grundlage von geschätzten Kosten, des Submissionsergebnisses und weiterer, bisher tatsächlich entstandener beitragsfähiger Kosten, die nicht im Leistungsverzeichnis bzw. dem Submissionsergebnis enthalten sind, erhoben.

Die Vorausleistungen werden getrennt für jede einzelne Straße erhoben. Die Vorausleistungen sollen 90 % des Anliegeranteils betragen.

Die Gemeinde Seck meldet zudem die geplante Fertigstellung gegenüber den Verbandsgemeindewerken für die dortige Planung in eigener Zuständigkeit an.

TOP 1.2:

Beschlussfassung über die erstmalige Herstellung einer Erschließungs-/ Verkehrsanlage im Baugebiet „Klosterwiese“ - Erschließungs-/ Bauabschnitt 2 und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen

Der Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen dafür ausgesprochen, in dem als Erschließungsabschnitt 2 vorgesehenen Bereich des Baugebietes „Klosterwiese“ eine Erschließungs-/Verkehrsanlage erstmalig herzustellen.

Der Gemeinderat hat die Durchführung der erstmaligen Herstellung der einer Erschließungs-/ Verkehrsanlage im Bauabschnitt 2 beschlossen. Zudem soll diese erstmalige Herstellung der Erschließungs-/ Verkehrsanlage im Bauabschnitt 2 zeitgleich bzw. zeitlich gestaffelt mit der Fertigstellung des Bauabschnittes 1 durchgeführt werden. Im Bauabschnitt 2 wird die Erschließungsanlage in einem Zuge vollständig ausgeführt und erst nach vollständigem Abschluss aller Erschließungs-/ Baumaßnahmen eine Bebauung zugelassen.

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes “Klosterwiese“, Bauabschnitt 2, Flur 5, Flurstück 85” werden von den Anliegern Vorausleistungen auf der Grundlage von geschätzten Kosten, des Submissionsergebnisses und weiterer, bisher tatsächlich entstandener beitragsfähiger Kosten, die nicht im Leistungsverzeichnis bzw. dem Submissionsergebnis enthalten sind, erhoben. Die Vorausleistungen sollen 90% des Anliegeranteils betragen.

Die Gemeinde Seck meldet die geplante erstmalige Herstellung einer Erschließungs-/ Verkehrsanlage im Bauabschnitt 2 des Baugebietes „Klosterwiese“ gegenüber den Verbandsgemeindewerken für die dortige Planung in eigener Zuständigkeit an.

TOP 2

Bauangelegenheiten. Bau eines neuen Gemeindezentrums (Arbeitsbegriff). Sachstandsinformation, Beschlussfassung über die Beantragung einer Förderung aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Gemeinderat hat beschlossen, für den geplanten Bau eines neuen Gemeindezentrums eine Förderung aus Mitteln des Investitionsstockes des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf den Weg zu bringen.

TOP 3

Einwohnerfragen.

Ein Einwohner fragt, ob die Möglichkeit bestünde, einen Grünschnitt-Sammelplatz in der Gemeinde Seck einzurichten, weil damit die von ihm festgestellten illegalen Ablagerungen von Grünschnitt in der Gemarkung verhindert werden könnten.

Antwort:

Die Angelegenheit wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Gemeinderat erörtert. Aufgrund der teils schlechten Erfahrungen anderer Gemeinden und der Tatsache, dass die Nachteile (u. a. Nutzung auch für die Ablagerung anderen Mülls) deutlich überwiegen, wird ein solches Vorhaben nicht verfolgt.

Drei Einwohner fragen nach den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um ein bebaubares Grundstück im 2. Erschließungsabschnitt des Baugebietes Klosterwiese von der Gemeinde erwerben zu können.

Antwort:

Der Gemeinderat hat entschieden, einen Kriterienkatalog zu entwickeln und zu beschließen, der die Reihenfolge der Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke regeln soll. Weder die Inhalte, noch der Zeitpunkt des Vorliegens dieses Kriterienkataloges können zum jetzigen Zeitpunkt benannt werden.

Des Weiteren fragen die drei Einwohner nach einem verbindlichen Termin über die Bebaubarkeit der Grundstücke im 2. Erschließungsabschnitt.

Antwort:

Nach der groben Zeitplanung soll im Laufe des Jahres 2022 die Entwurfsplanung fertig gestellt, die vorgeschriebene Anwohnerversammlung durchgeführt und die Ausschreibung vorbereitet werden. Idealerweise wünscht die Gemeinde den Beginn der Baumaßnahmen im zeitigen Frühjahr 2023. Die Zeitpläne werden von mehreren Faktoren beeinflusst, u. a. z. B. im Zuge der Zusammenarbeit mit den VG-Werken, die für die Erschließung mit Kanal und Wasser zuständig sind.

TOP 4

Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 Gemeindeordnung (GemO).

1. Termine

Rückblick Kirmes 2022: sehr gut organisiert, gelungene Veranstaltungen nach 2 Jahren coronabedingter Zwangspause. Dank an den Sportverein. Kurzfristig von der Gemeinde angesetzte „Mini-Disco“ am Kirmessonntag wurde sehr gut angenommen und technisch von der Kirmesgesellschaft unterstützt.

Seit der letzten Ratssitzung am 28.04.2022 hat der HBF-Ausschuss zweimal, am 11.05. und am 20.06.2022 getagt.

13. und 14. August Hoffest am Dappricher Hof.

Es wird zunächst vom Musikverein weiterhin an der Durchführung eines Oktoberfestes vom 30.09. bis 02.10. festgehalten, kombiniert mit der Begehung des nachzuholenden 100-jährigen Vereinsjubiläums.

2. Kommunalaufsichtliche Verfügung zum Haushalt 2022 der Ortsgemeinde Seck

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung hat den Haushalt geprüft. Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2022 oder die Festsetzungen des Haushaltsplans einschließlich seiner Bestandteile wurden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.

3. Kindertagesstätte

Die Erweiterung und der Umbau sind noch nicht vollständig abgerechnet. Über die Gesamtkosten wird zu gegebener Zeit informiert. Kürzlich wurde der Verwendungsnachweis zum Abruf der noch ausstehenden, aber bewilligten Fördermittel, beim Land Rheinland-Pfalz eingereicht. Die Förderung des Landes betrug demnach 194.000 Euro, des Kreises 56.000 Euro.

Aufgrund von Beanstandungen des TÜV wurde der große Hügel mit den Betonröhren rückgebaut und die Fläche zunächst eingeebnet. Im Jahr 2023 soll für diesen Platz ein weiteres neues Spielgerät beschafft werden. Die rückgebaute große Rutsche konnte an einem anderen Platz verbaut werden.

Die Abrechnung der laufenden Kosten und der Investitionen liegt vor. Danach lagen die Kosten für den Betrieb und die Personalkosten bei rund 757.000 Euro. Demgegenüber stehen Einnahmen (in erster Linie die Personalkostenerstattungen von Land und Kreis) in Höhe von rund 670.000 Euro. Die Unterdeckung beträgt demnach rund 87.000 Euro, wovon die OG Irmtraut gemäß dem gültigen Vertrag rund 33.900 Euro (= 39,4 %) erstattet. Auf die OG Seck entfallen rund 53.100 Euro (= 60,6 %).

4. Sonstiges

Dem Ratsbeschluss vom 27.02.2020 folgend erhält der Sportverein für die Ausrichtung der Kirmes 2022 eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro. Damit soll ein Teil der unvermeidbaren Kosten gedeckt werden.

Für die Sanierung der Risse in den Gemeindestraßen und Bürgersteigen wurden 17.022,85 Euro aufgewendet. Dies kommt allen Bürgerinnen und Bürgern bzw. allen Ausbaubeitragspflichtigen zu Gute, da etwaige größere Sanierungsmaßnahmen vermieden werden.

Für die Instandsetzung des Pflegegerätes für den Sportplatz wurden Kosten in Höhe von 645,30 Euro aufgewendet.

Herr Achim Bührle hat wie mit der Gemeinde abgestimmt zur Unterstützung des Gemeindearbeiters 3 Ruhebänke im Außenbereich saniert. Vielen Dank für dieses Engagement.

Herr Marco Wingenbach hat nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde eine große Baumscheibe mit Brettern als Abstellmöglichkeit auf dem Rest des Stammes der ehemaligen „Dicken Linde“ angebracht. Vielen Dank dafür.

TOP 5

Verschiedenes. Wünsche, Anträge, Anregungen.

Kein Beitrag.

Die TOP 6 bis 9 wurden im nicht-öffentlichen Sitzungsteil behandelt.

TOP 10

Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil.

Der Ortsbürgermeister informierte über:

die Einschaltung der Kreisverwaltung und des Ordnungsamtes in Bezug auf das Anwesen Bergstraße 15 und die sodann durchgeführten Maßnahmen

die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen einer Bauvoranfrage

die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag

den Verkauf des Anwesens Bergstraße 28

die ergänzende Vergabe der Planungsleistungen für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im Baugebiet „Klosterwiese“, Bauabschnitt 2, an das Büro Brüll und Löwenguth aus Montabaur

die Vergabe des Auftrages zur Durchführung der Bauplanung mit Kostenberechnung für die Leistungsphasen 1 bis 3 für den Bau eines neuen Gemeindezentrums an das Architekturbüro Schmidt aus Betzdorf als zwingende vorbereitende Maßnahme zur Stellung der im Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Antragstellung auf Förderung der Maßnahme aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz. Die bis jetzt beauftragten Planungsleistungen belaufen sich auf rund 27.000 Euro.