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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Irmtraut

III. Satzung zur Änderung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Irmtraut vom 11.07.2024

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Irmtraut hat in seiner Sitzung am 11.07.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. 01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Irmtraut vom 08.11.1999 zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 25.01.2010 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Zeit, Tag, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel oder nach § 1 Abs. 1 bekannt gemacht.

Die Bekanntmachungstafel befindet sich:

Am Kirchplatz

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

56479 Irmtraut, den 18.07.2024
gez. Jens Peter Heun, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde 56479 Irmtraut oder der Verbandsgemeindeverwaltung 56477 Rennerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56479 Irmtraut, den 02.08.2024
gez. Jens Peter Heun, Ortsbürgermeister