(Offenlage nach § 4 Abs. 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Rennerod hat in seinen Sitzungen am 24.09.2020 und 01.07.2021 den Beschluss zur 8. Punktuellen Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Niederroßbach (Planbereiche „Auf dem Dörn“ und „Auf dem Mühlstück“) und Hellenhahn-Schellenberg (Planbereich „Vor Schellenberg II“) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich am 12.11.2021 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits in der Zeit vom 22.11.2021 bis 23.12.2021 durchgeführt.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 25.06.2026 hat dieser beschlossen, dass die bisher geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rennerod für den Bereich „Auf den Dörn“ in der Ortsgemeinde Niederroßbach und im Bereich „Vor Schellenberg II“ der Ortsgemeinde Hellenhahn-Schellenberg nicht weiter Bestandteil des Fortschreibungsverfahrens sind.
Die Durchführung der förmlichen Offenlage für das (verbleibende) Gebiet „Auf dem Mühlstück“ in der Ortsgemeinde Niederroßbach wurde in gleicher Sitzung durch den Verbandsgemeinderat Rennerod beschlossen.
Erläuterung:
Der FNP-Änderungsbereich „Auf dem Mühlstück“ basiert auf einer Satzung (rechtskräftiger Bebauungsplan „Auf dem Mühlstück“) der OG Niederroßbach, so dass es sich hier um eine redaktionelle Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes handelt. Der Planbereich wird als Mischgebietsfläche dargestellt.
Die Offenlage wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 8. Punktuellen Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Niederroßbach liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom vom 10.08.2026 bis einschl. 11.09.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod, Hauptstr. 55, Zimmer 008 im Erdgeschoss, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 19.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte eingebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind für das Plangebiet „Auf dem Mühlstück“ verfügbar:
Umweltbericht mit zugehöriger Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie Beschreibung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch, das Schutzgut Tier und Pflanzen, das Schutzgut Boden, das Schutzgut Wasser, das Schutzgut Fläche, das Schutzgut Luft und Klima, das Schutzgut Landschaft, das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter sowie Beschreibung der Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern und Belangen des Umweltschutzes.
Aus dem durchgeführten Verfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB zur 8. Punktuellen Einzelfortschreibung (22.11.2021 bis 23.12.2021) wurden keine weiteren umweltrelevante Stellungnahmen für den Planbereich „Auf dem Mühlstück“ vorgebracht.
Soweit auf technische Regelwerke, wie VDI Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, so liegen diese ebenfalls während des vorgenannten Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod zu jedermanns Einsicht aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage durchgeführt wird.
Die Unterlagen können während der Zeit der Offenlage auch unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.rennerod.de/bauen-umwelt/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung/
http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20938