Die Verbandsversammlung hat am 11.05.2023 auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 9.100 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 9.100 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 0 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro. |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
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Der Zweckverband erhebt von seinen Mitgliedern eine Umlage entsprechend der Verbandsordnung. Maßstab ist die Beteiligung der Verbandsmitglieder mit folgenden Anteilsverhältnissen:
| Gemeinde | Anteil | Vorauss. Umlage 2023 |
| Ortsgemeinde Derschen | 21,4 v. H. | 1.412,40 Euro |
| Ortsgemeinde Friedewald | 13,9 v. H. | 917,40 Euro |
| Ortsgemeinde Hof | 11,7 v. H. | 772,20 Euro |
| Ortsgemeinde Langenbach b. K. | 10,6 v. H. | 699,60 Euro |
| Ortsgemeinde Liebenscheid | 0,4 v. H. | 26,40 Euro |
| Ortsgemeinde Nisterberg | 14,6 v. H. | 963,60 Euro |
| Ortsgemeinde Stein-Neukirch | 27,4 v. H. | 1.808,40 Euro |
Entsteht ein Überschuss, wird dieser nach den gleichen Anteilsverhältnissen verteilt.
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 0 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 0 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 0 Euro. |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
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Hinweis:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. |
| 3. | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 14.08.2023 bis Freitag, 25.08.2023 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus. |
| 4. | Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. |
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