1. Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 GemO
An beiden Ortsbrunnen wurden die Wasserleitungen freigelegt zwecks Austausch der defekten Absperrschieber.
Am neuen Brunnen wurde ein neues Entlüftungsrohr gefertigt.
Für zwei Spielgeräte wurden Fundamente gegossen, hier werden Spielgeräte aufgesetzt.
Für den 11.11.2024 wurde ein neuer Baubeginn für den Mobilfunkmast angesetzt.
2. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Berg II" der Ortsgemeinde Zehnhausen b.R.
hier: Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
Beschluss:
Die Stellungnahmen Nrn. I.1 bis I.8 enthalten keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Bedenken gegen die Planung. Sie werden daher zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme des privaten Einwenders wird zur Kenntnis genommen und entsprechend den Ausführungen in der Würdigung teilweise zurückgewiesen. Es wird an der bestehenden Plankonzeption festgehalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme des NABU Rennerod und Umgebung e.V. wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu verschiedenen Naturraumpotenzialen (Biotope, Arten, Boden, Wasser) werden im weiteren Verfahren geprüft und im Ergebnis in die Planungen einbezogen. Den Ausführungen in der Würdigung entsprechend, wird die Anregung zurückgewiesen. Planänderungsbedarf resultiert aus der Stellungnahme aktuell nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Rennerod wird zur Kenntnis genommen. Aus den in der Würdigung beschriebenen Gründen wird an der Grundflächenzahl von 0,3 festgehalten. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme des WAB wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden bereits berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme des Forstamtes wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme des LBM Diez wird zur Kenntnis genommen und die o.g. Würdigungsinhalte werden entsprechend in der Planbegründung ergänzt. Darüberhinausgehender Planänderungsbedarf resultiert aus der Stellungnahme nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es wird an der bestehenden Plankonzeption festgehalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer wird zur Kenntnis genommen. Planänderungsbedarf resultiert aus der Stellungnahme nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird, wie beschrieben, redaktionell angepasst. Im Übrigen kann die Planung unverändert bleiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen und bezüglich der Erstellung der naturschutzfachlichen Planunterlagen (Fachbeitrag Naturschutz und Artenschutzprüfung) berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird zur Kenntnis genommen und findet im weiteren Verfahren Beachtung. Die Planunterlagen werden um die in der Würdigung aufgeführten Punkte ergänzt
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme des Vermessungs- und Katasteramtes wird zur Kenntnis genommen. Die Planzeichnung wird hinsichtlich der Zweckbestimmung der öffentlichen Verkehrsfläche angepasst. Im Übrigen werden die Anregungen gemäß den Ausführungen in der Würdigung teilweise berücksichtigt und im Übrigen zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Planzeichnung wird um die Versorgungsfläche ergänzt. Darüber hinaus wird an der bestehenden Planung festgehalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Die Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle WAB, wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird hinsichtlich der Sturzflutengefährdung und der Altlasten fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB und Übertragung der Umlegungsbefugnisse nach § 46 Abs. 4 BauGB bezüglich einer Erschließung des Wohngebiets „Vor dem Berg II“, Ortsgemeinde Zehnhausen b.R.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1. Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung „Vor dem Berg II“ angeordnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
2. Die Umlegungsbefugnis wird nach § 46 Abs. 4 BauGB auf das Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus (Umlegungsstelle) übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
4. Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Antrags der Ortsgemeinde auf Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde Rennerod
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister einen entsprechenden Antrag auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde Rennerod (Bauverwaltung) zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
5. Beratung und Beschlussfassung zur Befestigung eines Wirtschaftsweges mit Wendemöglichkeit für LKW (Verlängerung Tannenweg)
hier: Vergabe nach erfolgter Ausschreibung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, nachdem drei Angebote eingeholt wurden, der Firma Reuscher, Rennerod, den Auftrag wie folgt zu erteilen:
Den Wirtschaftsweg – Verlängerung Tannenweg lt. Angebot vom 16.02.2024 für brutto 11.741,96 € auszubauen / zu befestigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
6. Beratung und Beschlussfassung über eine mögliche Ergänzung der Lautsprecheranlage am Friedhof
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Firma Eckel zur teilweisen Erneuerung der Mikrofonanlage der Friedhofshalle anzunehmen.
Angebot vom 31.05.2024, Vor-Ort-Termin am 28.05.2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge, Anregungen
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