28.09.2023, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Schulgebäude Bad Marienberg, Erlenweg 4 a für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Nordteil der Verbandsgemeinde Rennerod
Schulgebäude Westerburg, Gebäude des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, Eingang Königsberger Straße, für den Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg, den Südteil der Verbandsgemeinde Rennerod und den Nordteil der Verbandsgemeinde Wallmerod.
Ab dem 01.02.2024 können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an unserer Schule (Friedrich-Schweitzer-Schule, Westerburg) angemeldet werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserem Sekretariat unter der Telef.Nr. 02663 - 94350 vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Schulleitungsteam.
18.09.2023, 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
21.09.2023, 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Schulgebäude Höhn, Neue Schulstraße für den Bereich der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod, Wallmerod und Westerburg oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 02622 / 892-1200
04.10. bis 06.10.2023, 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
10.10. bis 13.10.2023, 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Schulgebäude Hachenburg, Lohmühle 2 a für den Bereich der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod, Wallmerod, Selters und Westerburg sowie den Landkreis Altenkirchen -außer der Verbandgemeinde Flammersfeld-
Schulgebäude Heinrich-Haus, 56566 Neuwied-Engers
Die Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind, können diese an der jeweils zuständigen Grundschule anmelden. Eine diesbezügliche Beratung kann an der Förderschule vereinbart werden. Die Förderschule ist unter der Telefonnummer 02622 - 8922680 zu erreichen.
Es sind alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 01. Juli 2017 und dem 31. August 2018 geboren sind, mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung zum Schulbesuch anzumelden. Kinder, die zwischen dem 01. September und dem 31. Dezember 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit der internatlichen Aufnahme.