Auf unserem Friedhof befinden sich einige Grabstätten, die nicht ordentlich bepflanzt und gepflegt werden. Eine Regelung dazu enthält § 25 unserer Friedhofssatzung. Hiermit wird allgemein auf die Verpflichtungen der Nutzungsberechtigten hingewiesen. Wenn daraufhin die Nutzungsberechtigten nicht handeln, ist die Gemeinde gezwungen nochmals schriftlich im Einzelnen darauf hinzuweisen und ggfls. eine Geldbuße festzusetzen.