Jagdgenossenschaftsversammlung
Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. der Satzung der Jagdgenossenschaft Oberrod werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Oberrod, dem die Grundflächen der Ortsgemeinde Oberrod angehören, zu einer Versammlung am Donnerstag, den 20.10.2022, 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus (Goldberghaus) nach Oberrod eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Neuwahl des Jagdvorstandes 2023 - 2028 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Oberrod auf die Ortsgemeinde Oberrod unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen |
| 3. | Verschiedenes, Wünsche, Anregungen |
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| • | sich jede Jagdgenossin / jeder Jagdgenosse durch die Ehegattin / den Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / einen Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. |
| • | Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören. |
| • | die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 101 einsehen können. |
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet unter Beachtung der allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen statt.