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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 18. September 2023

1. Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 GemO

Stromversorgung im Baugebiet „Vor dem Berg“

Zur Sicherstellung der Stromversorgung im Baugebiet „Vor dem Berg“ wurden die vertraglichen Vereinbarungen abgeschlossen. Dies gilt auch für die Straßenbeleuchtung.

Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

In einer Besprechung auf Verbandsgemeindeebene haben sich die Gemeinden dafür ausgesprochen, das Bundesförderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ nicht in Anspruch zu nehmen. Mit der Bewilligung von Mitteln für den Waldumbau sind auf Jahrzehnte Verpflichtungen verbunden, deren Auswirkung nicht zu übersehen sind.

2. Ausbau eines Forstweges im Distrikt "Berg"

a)

Grundsatzentscheidung über die Durchführung

b)

Überplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel

a) Grundsatzentscheidung über die Durchführung

Der Ortsbürgermeister begrüßte Herr Johannes Römpler, der als Revierleiter künftig für die Bewirtschaftung der Gemeindeforsten zuständig ist. Herr Römpler erläuterte den noch von seinem Vorgänger gestellten Förderantrag für die Instandsetzung des Rundweges im Distrikt „Berg“ der Gemeindeforsten. Danach entsehen Ausgaben von ca. 28.620 € bei einer Wegelänge von 1.060 lfm. Der Anteil der Förderung beträgt 20.034 €, wobei ein Eigenanteil für die Gemeinde von 8.586 € verbleibt. Diese Fördermittel können nur noch in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der Erläuterung beschließt der Gemeinderat, den Rundweg im Distrikt „Berg“ in diesem Jahr unter Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel instand zu setzten.

Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 3, Enthaltung 1

b) Überplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel

Der Gemeinderat beschließt, den erforderlichen finanziellen Eigenanteil für die Instandsetzung des Forstweges im Distrikt „Berg“ mit ca. 8.586 € aus liquiden Mittel überplanmäßig bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 1

3. Beitritt der Ortsgemeinde Niederroßbach zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz

Die Verbandsgemeinde Rennerod ist bereits dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz beigetreten. Auch die Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, die Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Beschluss:

Daraufhin beschließt der Gemeinderat dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz beizutreten. Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft keine.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

4. Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Friedhofsweg

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass wiederkehrende Beiträge für den Anschlussbeitrag der Verbandsgemeindewerke Rennerod für den Friedhofsweg aus Rechtsgründen nicht erhoben werden können, weil 53 v.H. der Grundstücke in dem Abrechnungsgebiet Ortslage in die laufenden Schonfristen fallen. Von einer Verkürzung der Schonfristen wird wegen bestehender Rechtsprobleme abgesehen.

Den Betrag hat die Gemeinde bereits im Jahr 2022 beglichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

5. Pflegezustand von Gräbern auf dem Friedhof

Für die vor Erlass der geltenden Friedhofssatzung angelegten Grabstätten gilt eine Ruhefrist von 40 Jahren. Schon innerhalb dieser Frist werden einige Gräber nicht mehr gepflegt.

Hinsichtlich der Pflege der Grabstätten sind die Bestimmungen der §§ 22 und 24 der Friedhofssatzung vom 01.12.2008 einschlägig.

Danach müssen die Grabstätten im Rahmen dieser Satzung hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Soweit Grabstätten erkennbar vernachlässigt werden, hat die Gemeindeverwaltung eine schriftliche Aufforderung an die Nutzungsberechtigten mit einer Fristsetzung für die Durchführung der Instandhaltung zu richten. Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf Kosten der Nutzungsberechtigten instand setzen lassen. Weiter ist in § 28, Ziffer 11, bestimmt, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden und eine Geldbuße bis zu 1.000 € festgesetzt werden kann.

Für die älteren Grabstätten gilt eine Ruhefrist von 40 Jahren. Diese Frist wird nicht verlängert, wenn während dieser Frist eine Urne in der Grabstätte beigesetzt wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Verfahrensweise bei vernachlässigter Pflege von Grabstätten zu. Danach werden die Nutzungsberechtigten unter Fristsetzung zum Handeln aufgefordert und bei weiterer Untätigkeit ist ein Bußgeld anzudrohen.

Außerdem sind die Nutzungsberechtigten bei Ablauf der Ruhefrist darauf hinzuweisen, dass die Grabstätte einzuebnen ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

6. Anschaffungen und Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2024

Mit Sicht auf den Termin für die Kommunalwahlen 2024 am 09.06.2024 soll der Haushalt für das kommende Jahr rechtzeitig in der ersten Jahreshälfte verabschiedet werden.

Es stehen keine größeren Baumaßnahmen an. Eine entsprechende Mitteilung haben auch die Verbandsgemeindewerke Rennerod erhalten.

Unter dieser Voraussetzung soll versucht werden, einen Haushaltsausgleich im Ergebnis- und im Finanzhaushalt zu erreichen.

An Unterhaltungsmaßnahmen wären die folgenden Maßnahmen zu veranschlagen:

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Instandsetzungsarbeiten an der Friedhofshalle

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Anstrich Geländer an der Außentreppe Dorfgemeinschaftshaus

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Anstrich der Dachrinne am Dorfgemeinschaftshaus

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Anstrich und Reinigungsarbeiten an der Bushaltestelle Bahnhofstraße Erneuerung von zwei Bekanntmachungskästen

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Wasserschaden Gymnastikraum Erdgeschoss Dorfgemeinschaftshaus.

Eine endgültige Entscheidung über die Mittelbereitstellung fällt in den Haushaltsberatungen. Auch der konkrete Finanzbedarf ist noch zu ermitteln.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der genannten Maßnahmen grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

7. Organisation des Nikolausmarktes 2023

In einer Besprechung mit Vereinen und Gruppen am 08.09.2023 bestand die Bereitschaft, an dem diesjährigen Nikolausmarkt am 09.12.2023 mitzuwirken. Insgesamt werden voraussichtlich acht Hütten aufgestellt. Auch der Nikolaus wird im Rahmen der Veranstaltung die Kinder wieder beschenken.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

8. Verschiedenes

Es lag nichts vor.

Die Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 9, 10 und 11 fanden in nichtöffentlicher Sitzung statt.

12. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Beschluss über den Beginn von Verhandlungen über eine Verlängerung des Jagdpachtvertrages gefasst.

Außerdem wurde ein Zeitplan für die Vorbereitung der Kommunalwahl in 2024 erörtert.