hier: Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Rennerod
Gemäß §§ 11 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. §§ 5 und 14 Nr. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Rennerod werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rennerod, dem die Grundflächen der Gemarkung/Stadt Rennerod angehören, zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung auf Mittwoch, den 12.02.2025, 19.00 Uhr in den „Kleinen Saal“ der Westerwaldhalle in Rennerod eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Jagdpachtangelegenheiten |
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| Beratung und Beschlussfassung über die Bejagung des Jagdbogen Rennerod - Ost in Eigenbewirtschaftung ab 01.04.2025 |
| 2. | Verschiedenes, Wünsche, Anregungen |
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| - | sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. |
| - | Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören. |
| - | die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 106 während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen können. |