1. Bericht der Ortsbürgermeisterin gemäß § 33 GemO
| - | Wie zu erwarten war, ist der Stundensatz für den Winterdienst erhöht worden, so dass in diesem Jahr die Kosten auf 89 €/ Stunde steigen. |
| - | Die Firma Baldus Tiefbau hat für verschiedene Baustellen innerhalb der Gemeinde 4.096,30 € netto berechnet. Die Rechnung betrifft Reparaturen an Mittelstraße, Gartenstraße und Am Berg, die Entfernung und Entsorgung der Wildrosen aus den Beeten im Birkenweg und die Lieferung von Mutterboden, sowie Entsorgung der Betonfundamente der alten Überdachung am Festplatz. |
| - | Die Geräte am Spielplatz wurden turnusmäßig überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass das Holz des Spielturms mittlerweile sehr unter der Witterung gelitten hat. Wir sollten für das nächste Jahr Gelder in den Haushalt stellen um diesen eventuell auszutauschen. Das Trampolin wurde mittlerweile ersetzt, die Kosten dafür lagen mit 6.850 € netto ebenfalls etwas über dem Angebot von 2021. |
| - | Der Martinszug wird dieses Jahr am Feuerwehrgerätehaus enden, dort wird dann auch das Martinsfeuer abgebrannt. Grund für diesen Ortswechsel ist einmal der Wegfall der Überdachung am Festplatz, sowie die notwendige Spülgelegenheit, da es keine Einwegbecher mehr geben wird. Die Brezeln werden bei der Bäckerei Jung in Niederroßbach angefragt, die Stadtkapelle Rennerod ist hoffentlich auch wieder dabei. |
2. Beratung und Beschlussfassung zur Widmung der Ortstraßen in der Ortsgemeinde Neustadt/ Westerwald
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die folgenden Straßen wie folgt zu widmen:
Die Straßen
Am Berg (Flurstücke 113/4,116/3, Flur 14)
Beginnend an der Einmündung Wiesenstraße/Am Berg (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 113/4 und 113/8 Flur 14) und endend an der Einmündung Am Berg/Am Berg (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 116/3 und 117/1 Flur 14).
Am Berg (Flurstück 117/1, Flur 14)
Beginnend an der Einmündung Hauptstraße (K54)/Am Berg (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 117/1 und 120/27 Flur 14) und endend an der Einmündung Am Berg/Schardstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 117/1 und 118/6 Flur 14).
Am Berg (Flurstück 118/8, Flur 14)
Beginnend an der Einmündung Schardstraße/Am Berg (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 118/6 und 118/8 Flur 14) und endend an der Einmündung Hauptstraße (K54)/Am Berg (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 118/8 und 120/27 Flur 14).
Am Buchenhain (Flurstück 116, Flur 16 und Flurstück 126/3 Flur 15)
Beginnend an der Einmündung Ringstraße/Am Buchenhain (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 133 und 126/3 Flur 15) und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 116 und 125 Flur 16).
Am Stein (Flurstück 182, 104/4, Flur 15)
Beginnend an Einmündung Hohe Straße/Am Stein (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 166 und 182 Flur 15) und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 61 und 104/4 Flur 15.
Birkenweg (Flurstücke Teilbereich von 108/3 Flur 13 und 73/1, Flur 16)
Beginnend an der Einmündung Schardstraße/Birkenweg (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 107 und 108/3 Flur 13) und endend erstens an der Einmündung Birkenweg/In der Au (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 73/1 und 98 Flur 16) und endend an der Einmündung Birkenweg/Hauptstraße (K54) (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 49/7 und 73/1 Flur 16).
Felsenstraße (Flurstück 127/1, Flur 14)
Beginnend an der Einmündung Hauptstraße/Felsenstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 120/27 und 127/1 Flur 14) und endend an der Einmündung Felsenstraße/Mittelstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 126/2 und 127/1 Flur 14).
Gartenstraße (Flurstück 109/1, Flur 13)
Beginnend an der Einmündung Schardstraße/Gartenstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 107 und 109/1 Flur 13) und endend an der Einmündung Gartenstraße/Gartenstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 109/1 und 110/1 Flur 13).
Gartenstraße (Flurstück 110/1, Flur 13)
Beginnend an der Einmündung Schardtstraße/Gartenstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 107 und 110/1 Flur 13) und endend an der Einmündung Gartenstraße/Hauptstraße (K54) (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 49/7 Flur 16 und Flurstücke 110/1 Flur 13).
Hohe Straße (Flurstück 166, Flur 15)
Beginnend an der Einmündung Steinstraße/Hohe Straße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 146/3 und 166 Flur 15) und endend an der Einmündung Hohe Straße/Hubertusstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 144/1 und 166 Flur 15).
Hubertusstraße (Flurstücke 144/1, 157 Flur 15 und Flurstück 82, Flur 17)
Beginnend an der Einmündung Hauptstraße K 54/Hubertusstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 144/1 Flur 15 und Flurstück 49/7 Flur 16) bis auf die Höhe der beiden endenden Grundstücke Flurstück 2/3 Flur 17 und 45/2 Flur 16 mit dem dazugehörigen Stichweg Flurstück 157 Flur 15.
In der Au (Flurstück 98, Flur 16)
Beginnend an der Einmündung Birkenweg/In der Au (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 73/1 und 98 Flur 16) und endend an der Einmündung In der Au/Birkenweg (gemeinsame Grundstücksgrenze von Flurstück 73/1 und 98 Flur 16).
Mittelstraße (Flurstück 126/2 Flur 14 und Flurstücke 100, 101 Flur 15)
Beginnend an Hauptstraße K 54/Mittelstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 120/27 und 126/2 Flur 14) und endend auf Höhe der gemeinsamen Flurstücke 51/7 und 108 Flur 15.
Mittelstraße (Flurstück 99/2, Flur 15)
Verbindungsstraße zwischen Mittelstraße und Nisterstraße. Beginnend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 99/2 und 100 Flur 15 und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 99/2 und 98/1 Flur 15.
Mittelstraße (Flurstück 125, Flur 14)
Verbindungsstraße zwischen Mittelstraße und Nisterstraße. Beginnend an der gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 125 und 126/2 Flur 14 und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 125 und 123/1 Flur 14.
Mittelstraße (Flurstück 124, Flur 14)
Verbindungsstraße zwischen Mittelstraße und Nisterstraße. Beginnend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 126/2 und 124 Flur 14 und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 124 und 123/1 Flur 14.
Nisterstraße (Flurstück 99/1, Flur 15)
Beginnend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von Flurstück 98/1 und 99/1 Flur 15 und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von Flurstück 99/1 und 91 Flur 15.
Nisterstraße (Flurstücke 123/1, 34/3, Flur 14, 98/1, Flur 15)
Beginnend an der Einmündung Hauptstraße K 54/Nisterstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 120/27 und 123/1 Flur 14) mit dem dazugehörigen Flurstück 34/3 Flur 14 und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 98/1 und 98/2 Flur 15.
Ringstraße (Flurstück 133, Flur 15)
Beginnend an der Einmündung Hubertusstraße/Ringstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 144/1 und 133 Flur 15) und erstens endend an der Einmündung Ringstraße/Am Buchenhain (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 126/3 und 133 Flur 15) und des Weiteren endend an der Einmündung Ringstraße/Hubertusstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 133 und 144/1 Flur 15).
Schardstraße (Flurstücke 107, Flur 13 und 118/6, Flur 14)
Beginnend an Einmündung Hauptstraße K 54/Schardstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 118/6 und 120/27 Flur 14) und endend auf Höhe der gemeinsamen Grundstücke Flurstücke 51/3 und 105 Flur 13.
Steinstraße (Flurstücke 146/3, 104/1, Flur 15)
Beginnend an der Einmündung Hauptstraße K 54/Steinstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstück 120/27 Flur 14 und 146/3 Flur 15) und endend an der Einmündung Steinstraße/Mittelstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 100 und 104/1 Flur 15).
Wiesenstraße (Flurstücke 113/8, 5/3, 5/2, 2/2, Flur 14)
Beginnend an der Einmündung Hauptstraße K54/Wiesenstraße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 113/8 und 120/27 Flur 14) und endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstück 101 Flur 13 und 113/8 Flur 14 und ebenfalls endend an der gemeinsamen Grundstücksgrenze Flurstücke 2/2 und 2/3 Flur 14.
erhalten die Eigenschaften einer Gemeindestraße (Ortsstraße im Sinne des § 3 Ziffer 3a des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz).
Die Widmung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
3. Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung der Friedhofsumrandung
3.1 Vergabe des Auftrages für die Entfernung der Hecke
Beschluss:
Es liegen Angebote von drei Firmen vor: 7.000 € netto (Stockhammer), 6.500 € netto (JP Gartentraum) und 6.200 € netto (Baldus Tiefbau).
Der Auftrag wurde somit einstimmig an Baldus Tiefbau vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
3.2 Vergabe des Auftrages zur Erstellung des Zauns
Beschluss:
Hier wurde von den meisten Anbietern nach der ersten Runde keine angepassten Angebote mehr abgegeben, die Firma JP hat nach einem erneuten Ortstermin die Erstellung des Zauns mit Gabionen für den oberen Bereich des Friedhofs mit 10.082,50 € netto angeboten. Der Auftrag wurde somit einstimmig an JP Gartentraum vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
4. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2023
Sachverhalt:
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte in einem Urteil vom 16.12.2020 (VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VHG N 14/19) weite Teile des kommunalen Finanzausgleichs als nicht mit der Landesverfassung für vereinbar erklärt, mit der Maßgabe, bis 31.12.2022 einen neuen kommunalen Finanzausgleich vorzulegen.
Seit dem Frühsommer 2022 liegt den rheinland-pfälzischen kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund) der Entwurf des neuen LFAG zur abschließenden Stellungnahme vor. Im Vorfeld fanden einige wenige Vorberatungen statt, in denen die Spitzenverbände mehr vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, statt tatsächlich am Gesetzesentwurf beteiligt zu werden. Kernpunkt ist die teilweise deutliche Anhebung der Realsteuerhebesätze/Nivellierungssätze.
Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass „im Rahmen der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen in Rheinland-Pfalz die sog. allgemeinen Deckungsmittel vom zuvor ermittelten Durchschnittsbedarf einer Kommunen abgezogen werden“. In diesen allgemeinen Deckungsmitteln enthalten, sind in aller Regel die Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) mit einem geschätzten Mehraufkommen durch die neue Hebesatzregelung von rd. 275 Mio. EUR für 2023. Um die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse herzustellen, also tatsächlich bestehende Finanzkraftunterschiede in den Kommunen eines Flächenlandes auszugleichen, ist
- auch nach Auffassung der Spitzenverbände - eine Erhöhung der Hebesätze durchaus sinnvoll. Allerdings sollte dies gewichtet erfolgen und nicht ohne (Gemeinde-) Größenklassendifferenzierung.
Ein wesentlicher Änderungsvorschlag in der mehr als 60-seitigen Stellungnahme der Spitzenverbände betraf die doch deutliche Anhebung der Nivellierungshebesätze (ohne Betrachtung der Größenklassen der betroffenen Kommunen), was nach Aussage des Landes aber: „das Kernstück der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs darstellt und somit wesentlich und fix ist“. Auch ein Großteil der sonstigen Änderungsvorschläge blieb leider weitestgehend unbeachtet.
Das Land hat in seinem Gesetzesentwurf einheitlich folgende zukünftige Nivellierungssätze (ohne jegliche Größenklassendifferenzierung!) vorgesehen:
| Grundsteuer A: | 345 % | bisher: | 300% | (⇒plus 45 Prozentpunkte) |
| Grundsteuer B: | 465 % | bisher: | 365% | (⇒plus 100 Prozentpunkte) |
| Gewerbesteuer: | 380% | bisher: | 365% | (⇒plus 15 Prozentpunkte) |
Für größere Städte ist die Anhebung relativ unkritisch, da diese in aller Regel mit ihren Hebesätzen schon dicht an den neu geplanten Hebesätzen liegen. Für die in der Verbandsgemeinde Rennerod und in ganz Rheinland-Pfalz überwiegend vorkommenden kleinen Ortsgemeinden, ist dies jedoch ein enormer Sprung, der sicher zu Unmut in den Räten und der Bevölkerung führen wird.
Nichtsdestotrotz wird eine Ortsgemeinde diesen Schritt mitgehen müssen, da ansonsten folgende negative Auswirkungen damit verbunden wären:
Die Hundesteuer wird von dieser neuen gesetzlichen Regelung nicht berührt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod schlägt daher vor, folgenden einheitlichen Beschlussvorschlag für die Ortsgemeinden zu fassen:
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Neustadt/ Westerwald beschließt nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz folgende Realsteuerhebesätze für 2023:
| Grundsteuer A: | 345 % |
| Grundsteuer B: | 465 % |
| Gewerbesteuer: | 380 % |
| Hundesteuer: | |
| 1. Hund | 35,00 EUR |
| 2. Hund | 65,00 EUR |
| 3. und jeder weitere Hund | 95,00 EUR |
| 1. gefährlicher Hund | 405,00 EUR |
| 2. gefährlicher Hund | 810,00 EUR |
| 3. u. jeder weitere gef. Hund | 1.215,00 EUR |
Abstimmungsergebnis: Ja 1, Nein 0, Enthaltung 8
5. Verschiedenes, Wünsche, Anträge, Anregungen
| - | Es ist nicht akzeptabel und daher unbedingt zu unterlassen, dass Löcher in den Waldwegen mit Bauschutt aufgefüllt werden! |
|
| Es wurden Nägel und Glasscherben aufgesammelt, die Entsorgung von Bauschutt in der Natur ist auch in diesem Fall nicht zu begründen. |
| Es sollen nun Angebote erfragt werden, um die Löcher in den Wegen um das Schard und Richtung Windhausen/ Junge Wald aufzufüllen. | |
| - | Der LBM wird kontaktiert wegen Rissesanierung an der Hauptstraße. |
| - | Die Erstellung des neuen Dachüberstandes am Festplatz wurde diskutiert. Es kam die Frage auf, ob aufgrund des Zustandes des Waldes eine Überdachung direkt am Festplatz nicht sinnvoller wäre als wieder am Waldrand. Die zu erwartenden ungefähren Kosten werden angefragt, hier muss so oder so ein ordentlicher Bauantrag gestellt werden, bei dem alle notwendigen Nachweise wie z. B. Statik vorleget werden müssen. Das heißt, dieser Überstand ist nicht in Eigenleistung mit den vorhandenen Hölzern und Nachkauf herstellbar. Hier stellt sich aufgrund der anstehenden Investition in Straßenbau und Neubaugebiet vorerst die Frage nach Kosten und Nutzen dieses Unterstandes. Wir werden das Gespräch mit den Vereinen suchen und schauen, ob wir hier eine gemeinsame Lösung finden. Für die Dorfgemeinschaft ist der Festplatz hauptsächlich an Kirmes, Karneval und Sankt Martin wichtig, wobei Sankt Martin nun aus verschiedenen Gründen auf Vorschlag der Feuerwehr verlegt wird. |
Die Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 6 fand in nichtöffentlicher Sitzung statt.
7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil
Es wurden keine Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst.
Die nächste Sitzung findet am 03. November 2022, um 19:00 Uhr im Rathaus statt.