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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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​​​​​​​Bericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2022

1. Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 GemO

Sachstand bei der Planung des Ausbaues Reststück Weberstraße

Der Auftrag über die Planung des Straßenbaus wurde dem Büro Planeo, Hachenburg, erteilt. Im Laufe des Monats September 2022 sollen die Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. Anschließend legt das Büro die Planung vor. Im November dieses Jahres soll voraussichtlich die Anliegerversammlung stattfinden.

Ausmähen des Ortsbaches

Auch in diesem Jahr wurde die Verbandsgemeinde Rennerod gebeten, einen Auftrag für das Ausmähen des Ortsbaches zu erteilen, was schon vor längerer Zeit geschehen ist. Inzwischen ist der Auftrag ausgeführt.

Durchführung der Straßenreinigungspflicht

Einige Grundstückseigentümer kommen ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nach. Wiederholt wurde durch eine Bekanntmachung darauf hingewiesen. Sollte die Straßenreinigungspflicht weiterhin vernachlässigt werden, ist die Ordnungsbehörde einzuschalten.

Übernahme der Kosten der Unterhaltsreinigung des Kindergartens Neustadt durch die verbandsangehörigen Gemeinden

Wie das Land Rheinland-Pfalz mitteilt, werden die Kosten der Unterhaltsreinigung durch Fremdfirmen ab 2023 nicht mehr als Betriebskosten des Kindergartens anerkannt und folglich auch nicht mehr bezuschusst. Die Kosten müssen durch die verbandsangehörigen Gemeinden anteilig aufgebracht werden. Der Anteil der Ortsgemeinde Niederroßbach liegt bei etwa 6.000 €.

Befestigung von Randsteinen in der Ringstraße

Die Randsteine zwischen Fahrbahn und Gehweg in der Ringstraße waren teilweise lose. Aus Verkehrssicherungsgründen mussten die Steine wieder befestigt werden. Die Kosten werden aus Straßenunterhaltungsmitteln finanziert.

Herstellung der Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Auf dem Dörn“

Wie zwischen der Gemeinde und den beteiligten Unternehmen im vergangenen Jahr vertraglich vereinbart, ist die Erschließungsstraße in diesem Monat hergestellt worden. Die Gemeinde trägt einen Kostenanteil entsprechend der in ihrem Eigentum befindlichen Straßenflächen.

2. Unterrichtung zum Sachstand bei der Erschließung des Baugebietes "Vor dem Berg"

Seit Anfang des Jahres führt die Fa. Reuscher, Rennerod, die Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes „Vor dem Berg“ aus. Neben einer Außengebietsentwässerung fallen die Arbeiten zur Verlegung der Leitung für Wasserversorgung und Kanalisation an.

Abschließend wird die erste Bitumendecke für die Erschließungsstraße hergestellt.

Herr Uwe Hessel, Altendiez, vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert den Sachstand bei der Bauausführung durch die Fa. Reuscher, Rennerod. Z. Zt. Verlegt das Unternehmen im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Rennerod die Ver- und Entsorgungsleitungen. Abschließend wird die erste Bitumendecke hergestellt. Die Arbeiten sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Die Bauinteressenten können bereit Bauanträge bei der Bauaufsichtsbehörde des Westerwaldkreises einreichen.

Zu den Verkehrslenkungsmaßnahmen im Bereich der Einfahrt in das Baugebiet von der L 295 findet noch in diesem Jahr ein Behördentermin statt, an dem der LBM, Diez, die Straßenverkehrsbehörde des Westerwaldkreises, Montabaur, die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Rennerod und die Ortsgemeinde Niederroßbach teilnehmen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

3. Instandsetzung der Freizeitanlage "Glanzrippe" durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr

Die Freizeitanlage „Glanzrippe“ errichtet die Freiwillige Feuerwehr mit Unterstützung der Gemeinde in den 1970er-Jahren. Seitdem fand dort das jährliche Waldfest statt. Diese Veranstaltung war über den Ort hinaus bekannt. Durch die geänderten Interessenlagen der Bevölkerung ging das Interesse an der Veranstaltung stetig zurück. Aus wirtschaftlichen Gründen musste die Freiwillige Feuerwehr auf eine Ausrichtung einer Veranstaltung, auch mit anderem Inhalt, verzichten.

Inzwischen kommt hinzu, dass die Holzkonstruktion der größten Halle durch den Holzwurm befallen ist. Eine weitere Nutzung der Halle wäre nur möglich, wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Der finanzielle Aufwand überfordert die Möglichkeit des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr.

Mit dem Vorstand des Fördervereins fand am 29.08.2022 ein Gespräch statt. Künftig soll nach einem Abbruch der Holzkonstruktion der Halle eine massive Theke gebaut werden, die durch eine Holzkonstruktion überdacht wird. Auf der befestigten Bodenfläche der bisherigen Halle können Tische und Bänke für Besucher von Veranstaltungen aufgestellt werden. Eine Vermietung der Freizeitanlage soll nur an Feuerwehrangehörige und ehemalige Feuerwehrangehörige erfolgen. Außerdem plant der Förderverein zukünftig einzelne Veranstaltungen.

Mit dem Inhaber des Bauernhofes Dammühle ist durch den Förderverein eine Regelung über die Wasserversorgung der Anlage zu finden.

Für den Abbruch der Holzkonstruktion und des Daches der Halle fallen nach vorliegenden Angebot 5.000 € Kosten an.

Beschluss:

Im Haushalt 2023 wird die Ortsgemeinde 5.000 € bereitstellen, um den Abbruch finanziell zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

4. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Veranstaltungen in 2022

a) Einwohnerversammlung

b) Seniorenveranstaltung

c) Nikolausmarkt

Beschluss:

a) Einwohnerversammlung

Eine Einwohnerversammlung kann noch in diesem Jahr stattfinden, weil im Dorfgemeinschaftshaus die Hygienebestimmungen (Händedesinfektion, Abstand und Maskenpflicht) eingehalten werden können.

Tagesordnungspunkte hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung bereits benannt.

Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 1, Enthaltung 0

b) Seniorenveranstaltung

Wegen des erhöhten Infektionsrisikos soll in diesem Jahr noch keine Seniorenveranstaltung durchgeführt werden. Dem Personenkreis (90 Personen) wird wieder, wie in den Vorjahren ein Präsent überreicht.

Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 2

c) Nikolausmarkt

Ein Nikolausmarkt kann auch in diesem Jahr nicht organisiert werden, weil die Hygieneauflagen nicht eingehalten und überwacht werden können. Den Kindern wird der Nikolaus zu Hause ein Geschenk überreichen.

Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 2, Enthaltung 1

5. Veröffentlichung der Gemeindechronik in 2023

Eine Fortführung der Gemeindechronik von 1972 bis in die Gegenwart hat das Büro SchriftGut, Westernohe, vorgenommen. Der Haushalt 2023 müsste die Mittel bereitstellen, damit die Chronik digital und in Papierform zur Verfügung gestellt werden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister die anfallenden Kosten mit dem Büro SchriftGut, Westernohe, zu klären. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2023 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 1

6. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023

Sachverhalt:

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte in einem Urteil vom 16.12.2020 (VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VHG N 14/19) weite Teile des kommunalen Finanzausgleichs als nicht mit der Landesverfassung für vereinbar erklärt, mit der Maßgabe, bis 31.12.2022 einen neuen kommunalen Finanzausgleich vorzulegen.

Eine Erläuterung der Sach- und Rechtslage wurde dem Gemeinderat mit Schreiben vom 07.09.2022 zur Verfügung gestellt. Trotz der Kritik der Kommunalen Spitzenverbände an dem Entwurf des Finanzausgleichgesetztes hält die Landesregierung an den Plänen fest. Danach sind die folgenden Nivellierungssätze ab 2023 vorgesehen:

Grundsteuer A:

345 %

bisher:

300 %

Grundsteuer B:

465 %

bisher:

365 %

Gewerbesteuer:

380 %

bisher:

365 %

Um erhebliche negative Auswirkungen für die Finanzwirtschaft der Gemeinde auszuschließen wird die Ortsgemeinde die Steuererhöhung vollziehen müssen, da ansonsten folgende Auswirkungen damit verbunden wären:

  1. Kreis-, Verbandsgemeinde- und Gewerbesteuerumlage würden nach dem Nivellierungssatz berechnet, obwohl die Ortsgemeinde einen niedrigeren Hebesatz hätte. Folge: „Umlagezahlung auf nicht erhaltenen Steuern“
  2. Verlust von Landeszuschüssen für Investitionen etc., weil die Ortsgemeinde nicht ihrer Verpflichtung zur vollständigen Einnahmeausschöpfung nachkommt.

Die Hundesteuer wird von dieser neuen gesetzlichen Regelung nicht berührt.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Niederroßbach beschließt nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz folgende Realsteuerhebesätze für 2023:

Grundsteuer A:  —  345 %

Grundsteuer B:  —  465 %

Gewerbesteuer:  —  380 %

Hundesteuer:

1. Hund —  40,00 EUR

2. Hund  —  40,00 EUR

3. und jeder weitere Hund  —  85,00 EUR

1. gefährlicher Hund  —  525,00 EUR

2. gefährlicher Hund  —  525,00 EUR

3. u. jeder weitere gef. Hund  —  1.200,00 EUR

Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 4

7. Verschiedenes

a) Anschaffung eines Laptops

Für das Gemeindebüro musste ein neuer Laptop angeschafft werden, weil der vorhandene Laptop schadhaft war und nicht mehr repariert werden konnte.

b) Vandalismus an den Schildern im Ortsbereich

In der Nacht vom 22. Auf den 23.08.2022 wurde im Ortsbereich mehrere Schilder beschädigt. Eine Anzeige bei der Polizeistation Westerburg liegt vor. Die Schäden müssen durch die Straßenmeisterei Rennerod bzw. durch die Ortsgemeinde beseitigt werden, weil keine Verursacher bekannt sind.

c) Aufstellung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Fehl-Ritzhausen

Der Ortsbürgermeister von Fehl-Ritzhausen hat darüber informiert, dass ein Unternehmen die Aufstellung von drei Windkraftanlagen in der Gemarkung plant, um künftig nachhaltig zu produzieren. Die Standorte sind zwischen der Ortslage Fehl-Ritzhausen und dem Waldbestand „Berg“ vorgesehen. Es ist aber noch nicht geklärt, ob die Standorte genehmigungsfähig sind.

d) Pflanzung von Obstbäumen

Anfang Oktober werden der Gemeinde fünf Obstbäume durch eine Gärtnerei kostenlos geliefert, als Präsent für die Teilnahme an der Aktion Saubere Landschaft in diesem Jahr. Als Standort für die Bäume ist das Grundstück unterhalb des Friedhofes vorgesehen.

Die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 8-10 fanden in nichtöffentlicher Sitzung statt.

11. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

Anschaffung eines Defibrillators wird zurückgestellt.

Erneuerung der Dachrinnen an Dorfgemeinschaftshaus.