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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Seck am 06.10.2022

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Gemeinderat unserem ehemaligen Ratsmitglied Berthold Schön, der am 09.09.2022 verstorben ist. Der Vorsitzende würdigte die Verdienste von Berthold Schön, der von 1979 bis 1999 über einen Zeitraum von 20 Jahren Mitglied des Gemeinderates und mehrerer Ausschüsse, davon 15 Jahre im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss, war. Seine persönlichen Erfahrungen und seine fachlichen Expertisen hat er in einer Zeit, in der zahlreiche Herausforderungen für eine gute Zukunftsentwicklung unserer Gemeinde zu meistern waren, tatkräftig eingebracht.

Top 1

Forstwirtschaft. Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung des neuen Forsteinrichtungswerkes im Gemeindewald.

In einem 10-jährigen Rhythmus wird der Gemeindewald von Landesforsten Rheinland-Pfalz einer Inventur unterzogen und künftige Maßnahmen vom Forsteinrichter vorgeschlagen. Im Ergebnis der Inventur bleibt (nicht überraschend) festzustellen, dass wir eine bewaldete Fläche von mehr als 10 Hektar in Folge der Trockenheit der vergangenen Jahre und der damit verbundenen Käferkalamitäten „verloren haben“. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen beschreibt die Prognose aus finanzieller Sicht düstere Zeiten. In den nächsten 10 Jahren werden jährlich bis zu 20.000 Euro Defizit prognostiziert, die über den allgemeinen Haushalt finanziert werden müssen. Kostenminderungen für die Gemeinde werden nur noch in der Höhe noch nicht bekannter Zuschüsse seitens des Landes Rheinland-Pfalz eintreten. Der Gemeinderat hat einstimmig das neue Forsteinrichtungswerk mit den darin enthaltenen Maßnahmen und Handlungsoptionen beschlossen.

Top 2

Einwohnerfragen.

Ein Einwohner fragt nach Energieeinsparpotenzial bei den Straßenbeleuchtungsanlagen und benennt einige Straßenleuchten, die aus seiner Sicht ausgeschaltet werden sollten.

Antwort des Ortsbürgermeisters:

1.

Es ist aus technischen Gründen nicht möglich, z.B. jede zweite Leuchte in den Straßen aus der Schaltung der Straßenbeleuchtung herauszunehmen.

2.

Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde sprechen gegen die Herausnahme der vom Einwohner einzeln benannter Leuchten.

3.

Bereits beginnend vor rund 10 Jahren wurden die Straßenbeleuchtungsanlagen, immerhin rund 230 Straßenleuchten, auf modernste LED-Technik umgebaut. Dabei wurde der Stromverbrauch um mehr als 70 % gesenkt. Darüber hinaus befinden sich mittlerweile in mehreren Straßen LED-Leuchten, bei denen in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr der Energieverbrauch von 24 Watt auf 18 Watt reduziert wird. Weitere Energieeinsparungen sind aus technischen Gründen zurzeit nicht möglich.

Top 3

Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 Gemeindeordnung (GemO).

1. Termine
  • Rückblick Oktoberfest: sehr gut organisiert, kurzweiliger Jubiläums-Frühschoppen anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Musikvereins. Sehr bedauerlich: Vandalismus-Schäden am Zelt in Höhe von voraussichtlich mehreren Tausend Euro.
  • 07.10.2022: Hospitation/ Praxistag Landtagsabgeordnete Frau Sabine Bätzing-Lichtenthäler in der Kindertagesstätte.
  • 07.10.2022: Begegnungs-Veranstaltung mit Bischof Dr. Bätzing in Westerburg. Ortsbürgermeister nimmt teil.
  • 10.11.2022, 17.30 Uhr: Andacht zu St. Martin an oder in der Kirche, anschließend Martinszug durch die Straßen unseres Dorfes.
  • 13.11.2022, 11.30 Uhr: Gedenkfeier zum Volkstrauertag an der Kapelle auf dem Beilstein unter Mitwirkung des Musikvereins und der Kirchenchöre.
  • 17.12.2022: Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz.
2. Kindertagesstätte
  • Terminvormerkung: 25.06.2023: Sommerfest mit Jubiläumsfeier anlässlich 50 Jahre kommunale Kindertagesstätte.
  • Die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/ 2024 sowie die Aufteilung der 3 Betreuungsmodellen wurden zwischen dem Kreisjugendamt und dem Träger abgestimmt. Hinsichtlich der Betreuungsmodelle für die 7-, 8- und 9-stündige Betreuung konnten einige Anpassungen erreicht werden, die sich an dem Bedarf der Eltern orientieren.
  • Die noch ausstehende Restzahlung des Kreis-Zuschuss in Höhe von 5.600 Euro für die Erweiterung der Einrichtung ist eingegangen.
  • Zur Durchführung des Projektes Sprach-Kita ist uns letztmalig für das Jahr 2022 ein Zuschuss in Höhe von 4.100 Euro gezahlt worden.
3. Infrastrukturangelegenheiten
  • Das im Zuge des Ausbaus mit schnellen Internetleitungen neu verlegte Pflaster im Bürgersteig im Bereich Hauptstraße / Ecke Neustraße wurden aufgrund Setzungen per Mängelanzeige bei der Deutschen Telekom beanstandet. Die Mängel wurden rasch beseitigt und das Pflaster neu verlegt.
  • Im Rahmen des ständigen Austauschs mit der Gemeinde hat die KEVAG Telekom mitgeteilt, dass die Gemeinde Seck seit Anfang September an das Glasfasernetz der KEVAG-Telekom angeschlossen wurde. Über das so entstandene Kabel-Glasfasernetz stehen nicht nur wie zuvor 400 Mbit/s im Downstream sondern seit 20.09.2022 im Download 1.000 Mbit/s zur Verfügung. Der Gigabit-Ausbau für Seck wurde damit im Monat September durchgeführt. Der Ausbaufortschritt kann auch unter www.ktk.de/gigabit eingesehen werden.
4. Sonstiges
  • Vorsorglich wurde rechtzeitig vor der kurzfristig bekannt gemachten erheblichen Senkung der Fördersummen für Modernisierungen von Heizungsanlagen zum 15.08.2022 ein Antrag auf Wechsel zur Wärmepumpentechnik mit einer Förderung in Höhe von bis zu 45 % für die eigene Kindertagesstätte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Dies war nur möglich für kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wozu unzweifelhaft unsere Kita zu zählen ist. Sanierungen/ Modernisierungen in anderen Gebäuden der Gemeinde sind nicht förderfähig.
  • Nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Vandalismus-Schäden mittels Stahlkugelgeschossen an der Grillhütte endgültig eingestellt hat, kein Schädiger zu ermitteln ist, sind sämtliche Aufträge zur Erneuerung der Fenster, der Rolläden und der Außenbeleuchtungen erteilt.
  • Dank an Herrn Manuel Baldus, der die Wände des Gebäudes am Dorfbrunnen auf ehrenamtlicher Basis neu gestrichen hat, die durch Farbschmierereien und Vandalismus beschädigt waren. Besonders ärgerlich ist, dass die frisch sanierten Wände bereits 3 Tage später schon wieder mit Farbschmierereien versehen waren.
  • Vandalismus-Schaden an gemeindeeigenen Bäumen im Bereich der alten Kläranlage. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
  • Die Außenbeleuchtung des Kirchturms wurde aufgrund gesetzlicher Vorgabe baw ausgeschaltet. Anlässlich der Gottesdienste an Weihnachten und zum Jahreswechsel wird die Beleuchtung aus Verkehrssicherungsgründen zeitweise eingeschaltet.
  • Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurden neue Lichterketten mit LED-Technik für den jährlichen Weihnachtsbaum an der Kapelle beschafft. Kosten: rund 460 Euro.
  • Die jährlichen Beiträge zu allen Gebäude- und Inventarversicherungen belaufen sich mittlerweile auf 5.350,57 Euro.

Top 4

Steuerangelegenheiten. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) und der Hundesteuerhebesätze für das Rechnungsjahr 2023.

Mit dem neuen Landesfinanzausgleichgesetz werden die Realsteuerhebesätze/ Nivellierungssätze teilweise deutlich angehoben. So liegen die künftigen Nivellierungssätze bei: Grundsteuer A: 345 % (bisher: 300% = plus 45 Prozentpunkte, Grundsteuer B: 465 % (bisher: 365% = plus 100 Prozentpunkte), Gewerbesteuer: 380% (bisher: 365% = plus 15 Prozentpunkte). Neben der gesetzlichen Pflicht gemäß § 94 der Gemeindeordnung, vorhandene Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen zu müssen, hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung nochmals auf die Konsequenzen hingewiesen, wenn eine Gemeinde ihre Steuern nicht mindestens auf die Nivellierungssätze anhebt. Dazu gehören: die Gemeinden müssten Kreis-, Verbandsgemeinde- und Gewerbesteuerumlagen nach dem neuen Nivellierungssatz bezahlen, obwohl die betroffene Gemeinde einen niedrigeren Hebesatz hat. Folge: Umlagezahlung auf nicht erhaltene Steuern, Verlust von Landeszuschüssen für Investitionen etc., weil die Gemeinde nicht ihrer Verpflichtung zur vollständigen Einnahmeausschöpfung nachkommt.

Im Ergebnis hat der Gemeinderat die o. g. neuen Real- und Gewerbesteuerhebesätze für das Rechnungsjahr 2023 beschlossen.

Nach Erhöhungen der Hundesteuerhebesätze in den Jahren 2013, 2017 und 2020 wurde entschieden, die geltenden Hebesätze nicht zu erhöhen und unverändert in das Jahr 2023 zu übernehmen.

Top 5

Bauangelegenheiten. Bekanntgabe einer Eilentscheidung zu einer Reparatur am Damm des Kleinen Secker Weihers.

Im Bereich des Überlaufbauwerkes war kurzfristig eine Reparatur notwendig, die per Eilentscheidung beauftragt wurde. Die Kosten belaufen sich auf 3.570 Euro, von denen der Sportfischerverein im Rahmen seiner nach dem Pachtvertrag obliegenden Pflichten zur Pflege des Gewässers und seiner Nebenanlagen anteilig in Höhe von 500 Euro übernimmt.

Top 6

Bauangelegenheiten. Beschlussfassung über Grenzregelungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Herstellung der Erschließungs-/ Verkehrsanlage im Baugebiet „Klosterwiese“.

Aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Umsetzung der in Gang gesetzten Erschließungsmaßnahmen hat der Gemeinderat folgende Grundsätze beschlossen.

1.

Grenzüberbauungen die befestigt sind, wie z.B. Mauern, Winkelsteine, Fallrohre und ähnliches werden bis zu 5 cm toleriert.

2.

Alle Überbauungen mit Pflaster, Pflanzen Böschungen und ähnliches sind von dem Grundstückseigentümer zu eigenen Lasten zurück zu bauen.

3.

An- und Verkauf von gemeindeeigenen Flächen zur Grenzregelung soll vor Baubeginn erfolgen, um eine Absteckung der neuen Grenzen zum Straßenbau zu ermöglichen.

Top 7

Bauangelegenheiten. Neubau eines Gemeindezentrums. Beschlussfassung zur Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung eines Lärmgutachtens.

Eingangs informierte der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand:

  • Die Leistungsstufen 1 bis 3 wurden rechtzeitig für die Stellung des Antrages auf Förderung aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz erbracht. Alle nun vorliegenden Bauplanungen entsprechen einer Bauantragsreife.
  • Für das von der Bauaufsichtsbehörde geforderte schalltechnische Gutachten wird nun nach Vorliegen der dafür erforderlichen konkreten Bauunterlagen ein Fachbüro zur Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt.
  • Die bisherige Kostenschätzung wurde durch eine konkrete Kostenberechnung ersetzt. Diese weist Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 1,6 Mio. Euro aus. Gegenüber der Kostenschätzung entfallen die Kostensteigerungen in erster Linie auf die Aufnahme einer Wärmepumpenanlage, einer Fußbodenheizung, einer Lüftungsanlage sowie einer Photovoltaikanlage. Allein diese energetischen Maßnahmen haben ein Volumen in Höhe von rund 180.000 Euro.
  • Das mit den Vermessungsarbeiten befasste Fachbüro hat zahlreiche Abweichungen hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten und dem Liegenschaftskataster festgestellt, so dass es unvorhergesehen zunächst zu einem Grenzfeststellungstermin mit allen angrenzenden Nachbarn am 05.10.2022 kommt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann mit den Vermessungsarbeiten zum Herausmessen des von der Gemeinde zu übernehmenden Grundstücks kommen.

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens kurzfristig zu beauftragen.

Top 8

Landschaftspflege. Biologische Aufwertung/ Förderung der Biodiversität von/ in Brachflächen im Eigentum der Gemeinde Seck.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 beschlossen, geeignete Flächen im Gemeindegebiet zu ermitteln, die für eine biologische Aufwertung/ zur Förderung der Biodiversität in Frage kommen könnten. Der Ortsbürgermeister wurde entsprechend beauftragt. In der Folgezeit haben zahlreiche Gespräche mit Fachleuten stattgefunden.

Eine fachliche Begleitung wird durch Herrn Dipl.-Geograph Markus Kunz, Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege (BRNL) in Hachenburg sichergestellt. Herr Kunz ist seitens des Landes Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz als BioTopberater bestellt.

In einem ersten Schritt werden die Feucht-Brachfläche südlich des alten Kurhauses im Gemarkungsteil „Bollerwiese“ mit einer Fläche von ca. 0,4 Hektar sowie die Verlandungszone am nordwestlichen Ufer des Secker Streckweihers mit einer Größe von ca. 0,25 Hektar dem Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege zum Treffen von Maßnahmen einer biologischen Aufwertung/ der Förderung der Biodiversität zur Verfügung gestellt.

Die von der Gemeinde vorgeschlagene Fläche zwischen Grillhütte und Campingpark ist für die biologische Aufwertung nicht geeignet. Hier werden alternative Maßnahmen ergriffen.

Neben den beiden verbleibenden Flächen ist bei den Ortsbesichtigungen eine weitere geeignete, allerdings in Privatbesitz befindliche Fläche, ermittelt worden. Hierauf hat die Gemeinde keinen Einfluss. Der BioTopberater Herr Kunz beabsichtigt, mit dem Privateigentümer in Verbindung zu treten.

Die Durchführung von Maßnahmen sind längerfristig angelegt, teils auf mehrere Jahre.

Sämtliche Kosten für die vom BioTopberater ergriffenen Maßnahmen werden vom Land Rheinland-Pfalz zu 100 % übernommen. Zurzeit laufen Ausschreibungen für die vom BioTopberater festgelegten Maßnahmen.

Top 9

Infrastrukturangelegenheiten. Beschlussfassung zur Vergabe der Leistungen für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Straßenbeleuchtungsanlagen im Zuge der Neuausschreibung.

Der bestehende Vertrag zur Wartung- und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage wurde von der Gemeinde im Jahr 2021 fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt, weil mit Ablauf des Vertrages eine neue Ausschreibung durchzuführen ist. Mit der Durchführung der Ausschreibung wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt. Mit dem Vorliegen eines Ergebnisses der Ausschreibung ist im Laufe des Monats November 2022 zu rechnen. Aus Vereinfachungs- und Beschleunigungsgründen hat der Gemeinderat entschieden, die VG-Verwaltung zur Vergabe der Leistungen zu ermächtigen.

Im nicht-öffentlichen Sitzungsteil informierte der Vorsitzende über:

  • den Verkauf von 2 baureifen Baugrundstücken im Baugebiet „Klosterwiese I“ von privat an privat.
  • die Entscheidungen des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses zu 2 Bauanträgen.
  • die Anregung eines Bürgers in Bezug auf die laufenden Maßnahmen der Fertigstellung der Erschließung im Baugebiet „Klosterwiese I“ und der erstmaligen Erschließung im Baugebiet „Klosterwiese II“.