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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Liebenscheid

Widmung von Verkehrsflächen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz ergeht folgende Widmungsverfügung:

I.

Durch Beschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Liebenscheid vom 20.08.2024 erhalten die Straßen

1. Otto-Lilienthal-Straße (Flurstück 1/40 Flur 1)

beginnend an der Einmündung Graf-Zeppelin-Straße (gemeinsame Grundstücksgrenze Flurstücke 1/40 und 1/41 Flur 1) und endend mit dem Wendehammer am Ende des Flurstücks 1/40 Flur 1

2. Graf-Zeppelin-Straße (Flurstück 1/41 und 1/42 Flur 1)

Beginnend an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und endend mit dem Rundweg des Flurstücks 1/42 Flur 1

die Eigenschaft einer Gemeindestraße (Ortsstraße im Sinne des § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz). Die Widmung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

II.

Gegen die Ziffer I. dieser Anordnung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod, zu erheben. Der Widerspruch kann

1.

2.

erhoben werden.

Rennerod, den 27.09.2024
(Siegel)
Gerrit Müller
Bürgermeister
Liebenscheid, den 26.09.2024
(Siegel)
Michael Seyfarth
Ortsbürgermeister