Es ist zum wiederholten Male vorgekommen, dass auf Grabstätten des Friedhofs in Oberrod der Blumenschmuck mutwillig zerstört wurde. Ich weise darauf hin, dass laut der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Oberrod dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich bitte um Hinweise, wenn Friedhofsbesucher ähnliche Vorfälle beobachten.
Der finanzielle Schaden beim Blumenklau oder Zerstörung ist meistens überschaubar. Betrüblicher ist die Tatsache, dass die Totenruhe nicht respektiert wird. Für die Menschen, die sich um die letzte Ruhestätte ihrer Liebsten kümmern, die Gräber mit Gestecken, Blumen und Kerzen schmücken und um ihre Angehörigen trauern, ist es ein Schock. Es geht nicht um die paar Euro für die Blumen. Es geht um die Verstorbenen und um deren Gefühle.
Ich weise darauf hin, dass die Paragraphen 22 und 23 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Oberrod zwingend eingehalten werden. Verantwortlich für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung. (Verantwortlicher gemäß §9 BestG)