TOP 1 - Einwohnerfragen.
Kein Beitrag.
TOP 2 - Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 Gemeindeordnung (GemO).
1. Termine
10.11.: 17.30 Uhr Andacht zu St. Martin, anschließend Martinszug.
19.11.: 11.30 Uhr Gedenkfeier zum Volkstrauertag an der Kapelle auf dem Beilstein unter Mitwirkung des Musikvereins und des Männerchores
09. und 10. Dezember: Weihnachtsmarkt am Hofgut Dapprich.
15.12. Weihnachtsspiel des Musikvereins in den Gemeindestraßen.
16.12.: Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz. Organisiert vom Männerchor.
09.06.2024: Europa- und Kommunalwahlen.
2. Kindertagesstätte
An Kosten für die Erneuerung der Verrohrung der Dachentwässerung und des befestigten Außenbereiches wurden rund 6.700 Euro aufgewendet.
Zurzeit findet die Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2024/ 2025 mit dem Kreisjugendamt statt.
3. Infrastrukturangelegenheiten
Als Ersatz für vier marode und nicht mehr reparable Seilleuchten sind die Aufträge für vier LED-Mastleuchten erteilt. Das Kostenvolumen beträgt rund 12.000 Euro. Diese Kosten müssen voraussichtlich (erstmalig) über die wiederkehrenden Beiträge abgerechnet werden.
4. Gemeindezentrum
Die finale Abstimmung der Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Seck und der Katholischen Kirchengemeinde hat unter Berücksichtigung des Beschlusses des Gemeinderates zum Entwurf einer Nutzungsvereinbarung vom 17.08.2023 am 02.10.2023 stattgefunden.
Der auf der Internetseite der Gemeinde Seck (www.gemeinde-seck.de) unter der Projektbeschreibung und dem Projektstatus ersichtliche Bauzeitenplan wird aufrechterhalten.
5. Erschließungsmaßnahmen Baugebiet Klosterwiese
Aufgrund einer zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wurde kurzfristig am 28.09.2023 noch ein ergänzendes geotechnisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Im Sinne der Transparenz sind ein Übersichtsplan der Erschließungen nach dem derzeitigen Planungsstand sowie eine beispielhafte Berechnung des Erschließungsbeitrages, der an die VG-Werke für Wasser- und Abwasser zu entrichten ist (für den Bauabschnitt 2 - Straße Klosterwiese) auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
6. Sonstiges
Der Förderverein Klosterruine Seligenstatt e.V. hat eine neue Sitzgruppe für den Innenraum der Klosterruine beschafft. Die Gemeinde hat 50 % der Anschaffungskosten (= 750 Euro) übernommen.
Die Beseitigung der Sturmschäden im Juli und im September 2023 haben außerplanmäßige Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro verursacht. Darin eingerechnet sind nicht die Verluste im Gemeindewald.
Das Reinigen der Regeneinläufe in den Straßen wurde jüngst aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger thematisiert. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass die Gemeinde als freiwillige Leistung zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) die Einlaufschächte reinigt. Das entbindet allerdings nicht die den Anliegern der Straßen nach der geltenden Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Seck obliegenden Pflicht zur Reinigung und Leerung der Einlaufschächte.
Obwohl wiederholt gebeten wurde, bei Bäumen, Hecken und Sträuchern, die an Gemeindestraßen angrenzen für das vorgeschriebene Lichtraumprofil (4,50 Meter Höhe grenzbündig) freizuhalten wird dieser Pflicht vielerorts nicht nachgekommen. Kürzlich hat es den ersten Schaden an einer Straßenleuchte gegeben, da die Straße von einem großen Fahrzeug wegen überhängendem Bewuchs nicht in ganzer Breite befahren werden konnte. Darüber hinaus hat der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb die Gemeinde Seck schriftlich aufgefordert, für die Einhaltung der Regelung hinsichtlich des Lichtraumprofiles zu sorgen. Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, zeitnah für den entsprechenden Rückschnitt zu sorgen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, das Lichtraumprofil entlang der K 51, ungefähr von der Einfahrt Campingpark bis etwa Hof Seeblick bis zu einer Höhe von 4,50 Metern freizuschneiden. Der entsprechende Auftrag wird in Kürze erteilt.
TOP 3 - Finanz- und Steuerangelegenheiten. Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) und der Hundesteuern für das Rechnungsjahr 2024.
Die Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) sowie die Hundesteuerhebesätze werden unverändert in das Rechnungsjahr 2024 übernommen.
TOP 4 - Verschiedenes. Wünsche, Anträge, Anregungen.
Kein Beitrag.
Die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 wurden im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt.
TOP 8 - Bekanntgaben aus dem nicht-öffentlichen Sitzungsteil.
Anhand der Ergebnisse der Submissionen zu den öffentlichen Ausschreibungen für den Bau des Gemeindezentrums wurden die folgenden Bauleistungen für die ersten sieben Gewerke an den jeweils Mindestfordernden Anbieter vergeben.
Erd- und Entwässerungsarbeiten.
Beton- und Rohbauarbeiten.
Gerüstbauarbeiten.
Stahlbauarbeiten.
Zimmererarbeiten.
Dachdeckungsarbeiten.
Fenster- und Sonnenschutzarbeiten.
Der Vorsitzende informierte weiter über:
Beratungen in Pachtangelegenheiten Campingpark.
ein genehmigungsfreies Bauvorhaben.
eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung zu einer Bauvoranfrage, in dem sich die Kreisverwaltung 1:1 dem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates vom 17.08.2023 anschließt.