Liebe Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer der Ortsgemeinde Elsoff,
die Satzung der Ortsgemeinde zur Reinigung der öffentlichen Straßen, verpflichtet Sie nicht nur zur Reinigung und Säuberung der Fahrbahnen, Gehwege, Straßenrinne und Straßenabläufe, sondern darüber hinaus auch zur Entfernung von Unkraut. Vor einigen Grundstücken nimmt gerade dieser Bewuchs auf Gehwegen und in den Abflussrinnen enorme Ausmaße an. Dadurch wird nicht nur ein sauberes Ortsbild beeinträchtigt, sondern oft auch der Ablauf des Oberflächenwassers behindert. Gerade im Herbst und Winter ist eine intakte Oberflächenentwässerung sehr wichtig.
Wir möchten Sie darum bitten, Ihr eigenes Grundstück und die angrenzenden Straßen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und bei Bedarf tätig zu werden.
Des Weiteren sind Sie als Eigentümer nach § 27 Abs. 5 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet, den Überwuchs von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum auf Ihre Kosten zu entfernen. Auf Geh- und Radwegen beträgt diese mindestens 2,50 m und auf der Fahrbahn 4,50 m. Dies bedeutet, dass Äste bis zu dieser Höhe zurückzuschneiden sind und auch sonst kein Bewuchs in dieses Lichtraumprofil wachsen darf. Zu beachten ist hierbei auch, dass sich nasses Gehölz noch zusätzlich absenkt. Ebenso sind Sie für das Freischneiden von Kreuzungen, Straßenlaternen und eventuell eingewachsenen Verkehrszeichen zuständig. Somit obliegt Ihnen auch die Sicherheit des laufenden Straßenverkehrs und bei einem entstehenden Unfall wegen zugewachsenen Schildern o.ä. können Sie als Grundstückseigentümer zu einer Schadensersatzzahlung herangezogen werden.
Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann durch eine behördliche Verfügung auch dazu gezwungen werden, der Anordnung Folge zu leisten oder die Kosten zu bezahlen, wenn die Gemeinde die Arbeiten ausführen lässt. Diesen Ärger können Sie sich ersparen, wenn Sie rechtzeitig Ihren Bewuchs an öffentlichen Verkehrsflächen zurückschneiden. Das Lichtraumprofil ist ganzjährig freizuhalten.
Also liebe Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer, halten Sie das Lichtraumprofil ein und halten Sie Straßen und Wege sauber, nicht nur um die Ortsgemeinde und Ihr Portemonnaie zu entlasten, sondern für die Sicherheit im Straßenverkehr und ein ansehnliches Ortsbild.