Die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3 fanden in nichtöffentlicher Sitzung statt.
| 4. | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil |
Der Ortsbürgermeister unterrichtet über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil.
| 5. | Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 GemO |
Der Ortsbürgermeister informiert den Gemeinderat über
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zur Hebesatzanpassung im Rahmen des neuen Landesfinanzausgleichgesetzes |
Sachverhalt:
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte in einem Urteil vom 16.12.2020 (VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VHG N 14/19) weite Teile des kommunalen Finanzausgleichs als nicht mit der Landesverfassung für vereinbar erklärt, mit der Maßgabe, bis 31.12.2022 einen neuen kommunalen Finanzausgleich vorzulegen.
Seit dem Frühsommer 2022 liegt den rheinland-pfälzischen kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund) der Entwurf des neuen LFAG zur abschließenden Stellungnahme vor. Im Vorfeld fanden einige wenige Vorberatungen statt, in denen die Spitzenverbände mehr vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, statt tatsächlich am Gesetzesentwurf beteiligt zu werden. Kernpunkt ist die teilweise deutliche Anhebung der Realsteuerhebesätze/Nivellierungssätze.
Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass „im Rahmen der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen in Rheinland-Pfalz die sog. allgemeinen Deckungsmittel vom zuvor ermittelten Durchschnittsbedarf einer Kommunen abgezogen werden“. In diesen allgemeinen Deckungsmitteln enthalten, sind in aller Regel die Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) mit einem geschätzten Mehraufkommen durch die neue Hebesatzregelung von rd. 275 Mio. EUR für 2023. Um die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse herzustellen, also tatsächlich bestehende Finanzkraftunterschiede in den Kommunen eines Flächenlandes auszugleichen, ist - auch nach Auffassung der Spitzenverbände - eine Erhöhung der Hebesätze durchaus sinnvoll. Allerdings sollte dies gewichtet erfolgen und nicht ohne (Gemeinde-) Größenklassendifferenzierung.
Ein wesentlicher Änderungsvorschlag in der mehr als 60-seitigen Stellungnahme der Spitzenverbände betraf die doch deutliche Anhebung der Nivellierungshebesätze (ohne Betrachtung der Größenklassen der betroffenen Kommunen), was nach Aussage des Landes aber: „das Kernstück der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs darstellt und somit wesentlich und fix ist“. Auch ein Großteil der sonstigen Änderungsvorschläge blieb leider weitestgehend unbeachtet.
Das Land hat in seinem Gesetzesentwurf einheitlich folgende zukünftige Nivellierungssätze (ohne jegliche Größenklassendifferenzierung!) vorgesehen:
| Grundsteuer A: | 345 % | bisher: 300% | (plus 45 Prozentpunkte) |
| Grundsteuer B: | 465 % | bisher: 365% | (plus 100 Prozentpunkte) |
| Gewerbesteuer: | 380% | bisher: 365% | (plus 15 Prozentpunkte) |
Für größere Städte ist die Anhebung relativ unkritisch, da diese in aller Regel mit ihren Hebesätzen schon dicht an den neu geplanten Hebesätzen liegen. Für die in der Verbandsgemeinde Rennerod und in ganz Rheinland-Pfalz überwiegend vorkommenden kleinen Ortsgemeinden, ist dies jedoch ein enormer Sprung, der sicher zu Unmut in den Räten und der Bevölkerung führen wird.
Nichtsdestotrotz wird eine Ortsgemeinde diesen Schritt mitgehen müssen, da ansonsten folgende negative Auswirkungen damit verbunden wären:
Die Hundesteuer wird von dieser neuen gesetzlichen Regelung nicht berührt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod schlägt daher vor, folgenden einheitlichen Beschlussvorschlag für die Ortsgemeinden zu fassen:
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Homberg beschließt nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz folgende Realsteuerhebesätze für 2023:
| Grundsteuer A: | 345 % |
| Grundsteuer B: | 465 % |
| Gewerbesteuer: | 380 % |
| Hundesteuer: | |
| 1. Hund | 35,00 EUR |
| 2. Hund | 70,00 EUR |
| 3. und jeder weitere Hund | 105,00 EUR |
| 1. gefährlicher Hund | 105,00 EUR |
| 2. gefährlicher Hund | 210,00 EUR |
| 3. u. jeder weitere gef. Hund | 315,00 EUR |
Abstimmungsergebnis: Ja 4, Nein 0, Enthaltung 1
| 7. | Beratung zur Verkehrssituation im Neubaugebiet "Unterm Dorf" |
Durch eine Anwohnerin wurde Beschwerde darüber geführt, dass die wegen des Wohnhausbaus Wiesenmauer/Unterm Dorf angelegte Behelfszufahrt nun durchgängig stark genutzt und frequentiert werde. Sie regt an, die Behelfszufahrt für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Der anwesenden Anwohnerin, Frau Steffi Flick, wurde Rederecht erteilt. Sie erläutert nochmals ihr Anliegen. Insbesondere sei zu beobachten, dass durch Post- und Paketzusteller die Behelfszufahrt rege genutzt werde.
Beschluss:
Nach eingehender Diskussion und Beratung über Maßnahmen, welche für Abhilfe sorgen könnten, wird die Installation einer Absperrkette (rot-weiß mit entsprechendem Hinweisschild) am Übergang des Feldweges zur Straße „Unterm Dorf“ beschlossen.
Die Ausführung der Maßnahme übernimmt Stefan Flick.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
| 8. | Aussprache zur Spielplatzprüfung 2022 |
Bemängelt wurden folgende Geräte:
a) Rutschenturm
- Fäulnis an beiden Seitenwangen des Einstiegs der großen Rutsche
- Schadhafte Stellen in der Beschichtung der kleinen Rutsche
- Fäulnis und herausstehende Schraubenköpfe oberes Podest
- Fäulnis an Holzelementen der Brüstung oberes Podest
b) Doppelschaukel
- Spaltmaß der Kettenglieder (Fingerfangstelle)
c) Wippbalken
- Erhebliche Fäulnis im Balken
d) Seilbahn
- Verschleiß an den Kettengliedern in der Aufnahme vom Sitzteller
• Die Mängel wurden bereits größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit behoben.
• Rechnung für die Prüfung durch den Sachverständigen des Ing.-Büros Prinzen: 73,78 €
• In aller Deutlichkeit wird seitens der Ortsgemeinde Homberg kritisiert, dass wieder einmal keine telefonische Vorabankündigung der Prüfung erfolgte.
Zufällig wurden durch den Ortsbürgermeister und weitere Bürger „rot-weiße Absperrbänder“ an Seilbahn und Wippe festgestellt.
Dies konnte zunächst nicht mit der Prüfung in Zusammenhang gebracht werden und wurde erst nach Zusendung des Berichts deutlich.
Da dies - gemäß Prüfbericht - eine Sperrung der betreffenden Geräte darstellen sollte, hätte hier wohl unbedingt, und das am Tag der Prüfung, eine Unterrichtung des Ortsbürgermeisters erfolgen müssen.
Nur so hätte gewährleistet sein können, dass die Geräte auch tatsächlich außer Betrieb genommen werden.
So, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist, war eine Wahrnehmung der provisorischen Sperrung ganz dem Zufall überlassen.
• Zum vorliegenden TOP fand um 19:00 Uhr ein Ortstermin statt.
| 9. | Verschiedenes, Wünsche, Anträge, Anregungen |
| 10. | Einwohnerfragestunde |