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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Homberg

Die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3 fanden in nichtöffentlicher Sitzung statt.

4.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Der Ortsbürgermeister unterrichtet über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil.

5.

Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 GemO

Der Ortsbürgermeister informiert den Gemeinderat über

  • ­ Einwohner gesamt Stand 30.06.2022 = 186
  • ­ Seitdem sieben weitere Anmeldungen
  • Sitzung der dem Revier angehörigen Ortsbürgermeister bei Revierförster Dirk Steffen
  • ­ Anstehenden Notartermin bzgl. des Bauplatzverkaufs
  • Auf Nachfrage hat Herr Schmidt, Bauamt der Verbandsgemeinde Rennerod, mitgeteilt, dass er bei drei Hochbauunternehmen bzgl. der Sanierungsarbeiten an Mauer und Eingangsbereich Friedhof angefragt hat, jedoch noch kein Angebot abgegeben wurde. Bzgl. der Ausbesserungsarbeiten an der Fahrbahndecke Schlinkweg wurde bei vier Tiefbauunternehmen angefragt. Auch hier gab es keine Rückmeldung.
  • ­Rechnung Fa. JP Gartentraum für die Baumpflege 2022 (Baumkataster) in Höhe von 2.651,92 €.
  • ­ Rechnung über Kraftstoffe Fa. Haas über 193,94 €
  • ­ Rechnung Fa. Jung (Saughäcksler) in Höhe von 483,65 €
  • ­ Rechnung Fa. Schwarz (Ersatzteile Aufsitzmäher) in Höhe von 214,91 €
  • ­Rechnungen Instandhaltungsarbeiten/Reparaturarbeiten Spielplatz (Fa. Möller 70,92 €, Fa. FRAGU 768,04 €)
  • ­ Sitzung der Ortsbürgermeister vom 23.06.2022
  • ­ Beschaffung einer Bio-Abfalltonne für das DGH
  • ­ Beschaffung Hundekotbeutel 169,22 €
  • ­ 5 Rechnungen Fa. Zoth - gesamt 3.276,54 €

6.

Beratung und Beschlussfassung zur Hebesatzanpassung im Rahmen des neuen Landesfinanzausgleichgesetzes

Sachverhalt:

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte in einem Urteil vom 16.12.2020 (VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VHG N 14/19) weite Teile des kommunalen Finanzausgleichs als nicht mit der Landesverfassung für vereinbar erklärt, mit der Maßgabe, bis 31.12.2022 einen neuen kommunalen Finanzausgleich vorzulegen.

Seit dem Frühsommer 2022 liegt den rheinland-pfälzischen kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund) der Entwurf des neuen LFAG zur abschließenden Stellungnahme vor. Im Vorfeld fanden einige wenige Vorberatungen statt, in denen die Spitzenverbände mehr vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, statt tatsächlich am Gesetzesentwurf beteiligt zu werden. Kernpunkt ist die teilweise deutliche Anhebung der Realsteuerhebesätze/Nivellierungssätze.

Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass „im Rahmen der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen in Rheinland-Pfalz die sog. allgemeinen Deckungsmittel vom zuvor ermittelten Durchschnittsbedarf einer Kommunen abgezogen werden“. In diesen allgemeinen Deckungsmitteln enthalten, sind in aller Regel die Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) mit einem geschätzten Mehraufkommen durch die neue Hebesatzregelung von rd. 275 Mio. EUR für 2023. Um die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse herzustellen, also tatsächlich bestehende Finanzkraftunterschiede in den Kommunen eines Flächenlandes auszugleichen, ist - auch nach Auffassung der Spitzenverbände - eine Erhöhung der Hebesätze durchaus sinnvoll. Allerdings sollte dies gewichtet erfolgen und nicht ohne (Gemeinde-) Größenklassendifferenzierung.

Ein wesentlicher Änderungsvorschlag in der mehr als 60-seitigen Stellungnahme der Spitzenverbände betraf die doch deutliche Anhebung der Nivellierungshebesätze (ohne Betrachtung der Größenklassen der betroffenen Kommunen), was nach Aussage des Landes aber: „das Kernstück der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs darstellt und somit wesentlich und fix ist“. Auch ein Großteil der sonstigen Änderungsvorschläge blieb leider weitestgehend unbeachtet.

Das Land hat in seinem Gesetzesentwurf einheitlich folgende zukünftige Nivellierungssätze (ohne jegliche Größenklassendifferenzierung!) vorgesehen:

Grundsteuer A:

Grundsteuer B:

Gewerbesteuer:

Für größere Städte ist die Anhebung relativ unkritisch, da diese in aller Regel mit ihren Hebesätzen schon dicht an den neu geplanten Hebesätzen liegen. Für die in der Verbandsgemeinde Rennerod und in ganz Rheinland-Pfalz überwiegend vorkommenden kleinen Ortsgemeinden, ist dies jedoch ein enormer Sprung, der sicher zu Unmut in den Räten und der Bevölkerung führen wird.

Nichtsdestotrotz wird eine Ortsgemeinde diesen Schritt mitgehen müssen, da ansonsten folgende negative Auswirkungen damit verbunden wären:

  1. Kreis-, Verbandsgemeinde- und Gewerbesteuerumlage würden nach dem Nivellierungssatz berechnet, obwohl die Ortsgemeinde einen niedrigeren Hebesatz hätte. Folge: „Umlagezahlung auf nicht erhaltenen Steuern“
  2. Verlust von Landeszuschüssen für Investitionen etc., weil die Ortsgemeinde nicht ihrer Verpflichtung zur vollständigen Einnahmeausschöpfung nachkommt.

Die Hundesteuer wird von dieser neuen gesetzlichen Regelung nicht berührt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod schlägt daher vor, folgenden einheitlichen Beschlussvorschlag für die Ortsgemeinden zu fassen:

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Homberg beschließt nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz folgende Realsteuerhebesätze für 2023:

Grundsteuer A:

Grundsteuer B:

Gewerbesteuer:

Hundesteuer:

1. Hund

2. Hund

3. und jeder weitere Hund

1. gefährlicher Hund

2. gefährlicher Hund

3. u. jeder weitere gef. Hund

Abstimmungsergebnis: Ja 4, Nein 0, Enthaltung 1

7.

Beratung zur Verkehrssituation im Neubaugebiet "Unterm Dorf"

Durch eine Anwohnerin wurde Beschwerde darüber geführt, dass die wegen des Wohnhausbaus Wiesenmauer/Unterm Dorf angelegte Behelfszufahrt nun durchgängig stark genutzt und frequentiert werde. Sie regt an, die Behelfszufahrt für den Durchgangsverkehr zu sperren.

Der anwesenden Anwohnerin, Frau Steffi Flick, wurde Rederecht erteilt. Sie erläutert nochmals ihr Anliegen. Insbesondere sei zu beobachten, dass durch Post- und Paketzusteller die Behelfszufahrt rege genutzt werde.

Beschluss:

Nach eingehender Diskussion und Beratung über Maßnahmen, welche für Abhilfe sorgen könnten, wird die Installation einer Absperrkette (rot-weiß mit entsprechendem Hinweisschild) am Übergang des Feldweges zur Straße „Unterm Dorf“ beschlossen.

Die Ausführung der Maßnahme übernimmt Stefan Flick.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

8.

Aussprache zur Spielplatzprüfung 2022

­ Bemängelt wurden folgende Geräte:

a) Rutschenturm

- Fäulnis an beiden Seitenwangen des Einstiegs der großen Rutsche

- Schadhafte Stellen in der Beschichtung der kleinen Rutsche

- Fäulnis und herausstehende Schraubenköpfe oberes Podest

- Fäulnis an Holzelementen der Brüstung oberes Podest

b) Doppelschaukel

- Spaltmaß der Kettenglieder (Fingerfangstelle)

c) Wippbalken

- Erhebliche Fäulnis im Balken

d) Seilbahn

- Verschleiß an den Kettengliedern in der Aufnahme vom Sitzteller

•­ Die Mängel wurden bereits größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit behoben.

•­ Rechnung für die Prüfung durch den Sachverständigen des Ing.-Büros Prinzen: 73,78 €

•­ In aller Deutlichkeit wird seitens der Ortsgemeinde Homberg kritisiert, dass wieder einmal keine telefonische Vorabankündigung der Prüfung erfolgte.

Zufällig wurden durch den Ortsbürgermeister und weitere Bürger „rot-weiße Absperrbänder“ an Seilbahn und Wippe festgestellt.

Dies konnte zunächst nicht mit der Prüfung in Zusammenhang gebracht werden und wurde erst nach Zusendung des Berichts deutlich.

Da dies - gemäß Prüfbericht - eine Sperrung der betreffenden Geräte darstellen sollte, hätte hier wohl unbedingt, und das am Tag der Prüfung, eine Unterrichtung des Ortsbürgermeisters erfolgen müssen.

Nur so hätte gewährleistet sein können, dass die Geräte auch tatsächlich außer Betrieb genommen werden.

So, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist, war eine Wahrnehmung der provisorischen Sperrung ganz dem Zufall überlassen.

•­ Zum vorliegenden TOP fand um 19:00 Uhr ein Ortstermin statt.

9.

Verschiedenes, Wünsche, Anträge, Anregungen

  • ­ Der Verlängerung von vier Pachtverträgen für gemeindeeigene Flächen um ein weiteres Jahr wurde vom Ortsbürgermeister stattgegeben.
  • ­ Der E-Check für gemeindeeigene Geräte wurde in die Wege geleitet.
  • ­ Ein Altschaden am Schneeschild des Radladers soll durch die Fa. Thomas, Rabenscheid, behoben werden.
  • ­ Zurzeit gehen bei der Ortsgemeinde des Öfteren Interessenbekundungen von Ing.-Büros bzgl. Errichtung von Photovoltaik auf gemeindeeignen Freiflächen ein. Der Gemeinderat spricht sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein solches Projekt aus.

10.

Einwohnerfragestunde

  • ­ Aus der Elternschaft wird angeregt, auf dem Spielplatzgelände Bäume „als Schattenspender“ zu pflanzen. Das Thema wird im Beisein des Försters erneut aufgegriffen.
  • ­ Aus der Bevölkerung wird angeregt, die Brunnenlaufzeit zu verkürzen. Die Laufzeit wurde bereits verkürzt. Zur zusätzlichen Wassereinsparung soll in die Pumpe eine Drosselklappe eingebaut werden. Hiermit werden die Gemeindearbeiter beauftragt.
  • ­ Von Stefan Flick wird angeregt, die Straßenbeleuchtungsschaltung „Unterm Dorf“ analog der Schaltung im übrigen Dorfbereich einzurichten. Bedeutet: Jede zweite Leuchte ist bis 22 Uhr in Funktion. Ab 24 Uhr sind alle Leuchten ausgeschaltet. Durch den Gemeinderat wird dies befürwortet. Die Verwaltung wird ersucht, dies der Fa. Zoth entsprechend mitzuteilen.