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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Neunkirchen

Die I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Neunkirchen liegt in der Zeit von

Montag, 25. November 2024

bis einschließlich Dienstag, 03. Dezember 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 210, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

56479 Neunkirchen, den 22. November 2024
gez. Hartmut Schwarz, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde 56479 Neunkirchen oder der Verbandsgemeindeverwaltung 56477 Rennerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56479 Neunkirchen, den 22. November 2024
gez. Hartmut Schwarz, Ortsbürgermeister