Um die Bürger bei schlechter Witterung zu entlasten ist seitens der Gemeinde weiterhin ein Winterdienst beauftragt. Grundsätzlich obliegt die Straßenreinigungspflicht aber trotzdem den Anliegern. Dabei wird kein Unterschied zwischen bebauten oder unbebauten Grundstücken gemacht. Im Winter bedeutet das u. A. die Räumung von Schnee bis zur Straßenmitte, da der Winterdienst nicht rund um die Uhr im Einsatz sein kann.