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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Seck am 26.01.2023

TOP 1

Einwohnerfragen.

Kein Beitrag.

TOP 2

Forstwirtschaft. Unterrichtung über die Betriebsergebnisse im Gemeindewald für das Rechnungsjahr 2021.

Der Finanzbericht schließt in der Einnahme mit 61.989,35 Euro und in der Ausgabe mit 46.400,81 Euro. Dies ergibt ein Finanzergebnis von plus 15.588,54 Euro.

Das Betriebsergebnis im Gemeindewald für das Rechnungsjahr 2021 wurde einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.

TOP 3

Forstwirtschaft. Beratung und Beschlussfassung über die Forstwirtschaftspläne im Gemeindewald für das Rechnungsjahr 2023.

Einleitend informierte der Ortsbürgermeister über den Sachstand und die Vorarbeiten zur Ausweisung von ökologisch aufzuwertenden Waldflächen im Gemeindewald. Hierüber wurde in der Vergangenheit auch öffentlich informiert. Der Revierförster wurde seinerzeit beauftragt, geeignete Flächen zu ermitteln und für die Durchführung besonderer ökologischer Maßnahmen vorzuschlagen. Zwei Flächen werden nun hierfür herangezogen. Die erforderliche Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde hat stattgefunden. Im Jahr 2023 werden die beiden Maßnahmen wie folgt umgesetzt. Eine Fläche mit einer Größe von 1,3 Hektar wird mit eigenen Mitteln in Höhe von rund 5.000 Euro mit besonders klimastabilen Baumsorten aufgeforstet und ansonsten der natürlichen Entwicklung überlassen. Der Erhalt von Fördermitteln ist im Falle einer solchen ökologischen Aufwertung nicht möglich. Die Fläche wird dem sog. Öko-Konto der Gemeinde Seck gutgeschrieben. Somit kann diese Fläche als Ausgleichsfläche für etwaige künftige Maßnahmen genutzt werden, wenn Ausgleichsflächen bereitzustellen sind.

Eine weitere Fläche wird als Mischwald, ebenfalls mit klimastabilen Baumsorten aufgeforstet und eingezäunt. Die Kosten hierfür betragen ca. 12.000 Euro. Diese Investition wird mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus einer Spende der Firma Kegler IT aus Westerburg gegenfinanziert. Damit betragen die Eigenmittel rund 9.000 Euro. Auch hierbei können keine Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Brennholz kann in begrenzten Mengen beim Revierleiter Jochen Hartmann bestellt werden. Das Brennholz, zurzeit ausschließlich als Polder an den Weg gerückt, wird nur an Einwohner mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Seck veräußert. Die Erreichbarkeit des Revierleiters ist auf der Internetseite der Gemeinde unter „Öffentliches Leben“ - „Forst“ einsehbar (Internetseite auch bequem über den QR-Code in jeder Ausgabe des amtlichen Mitteilungsblattes abrufbar).

Die Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2023 mit einem prognostizierten negativem Finanzergebnis in Höhe von 23.819 Euro wurden einstimmig beschlossen. Diese Summe muss über den allgemeinen Haushalt finanziert werden.

TOP 4

Bericht des Ortsbürgermeisters gemäß § 33 Gemeindeordnung (GemO).

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Gemeinderat Herrn Wilhelm Schneider, der im Dezember 2022 verstorben ist. Wilhelm Schneider war von 1974 bis 1979 Mitglied des Gemeinderates. Die Gemeinde hat der Familie Schneider kondoliert.

1. Termine

Rückblick: Der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz am 17.12.2022 war wieder ein voller Erfolg.

04.02.: Schlachtfest der Feuerwehr.

15.04.: Tag der sauberen Landschaft.

2. Kindertagesstätte

Größerer Wasserschaden im Erweiterungsbau. Mängelbeseitigungsaufforderungen sind an 4 Firmen gegangen. Die Bautrocknung läuft seit 19.12.2022 und ist in Teilen noch nicht abgeschlossen. Die Sanierungsarbeiten im großen Gruppenraum konnten bereits abgeschlossen werden. Einige Maßnahmen stehen noch aus. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hat alle Schäden aufgenommen. Allein die Kosten für die Bautrocknung einschließlich eines immensen Stromverbrauchs wird sich auf rund 8.000 Euro belaufen.

In den Verhandlungen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/ 2024 mit dem Kreisjugendamt konnten 33 Plätze mit 7-stündiger Betreuung (von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr), 30 Plätze mit 8-stündiger Betreuung (von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr), und 30 Plätze mit 9-stündiger Betreuung (von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr) erreicht und die dafür erforderliche Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erlangt werden. Es handelt sich um ein sehr gutes Ergebnis, denn der Rechtsanspruch aus dem Kita-Gesetz bezieht sich lediglich auf die Sicherstellung einer 7-stündigen Betreuung.

Die Stelle einer Hauswirtschaftskraft als Krankheitsvertretung und eine befristete Stelle im Erziehungsdienst wurden ausgeschrieben.

Das Projekt Sprach-Kita wurde zunächst mit Ablauf des Jahres 2022 beendet. Durch Beschluss auf Bundesebene Ende November 2022 wurde das Projekt nochmal bis zum 30.06.2023 verlängert. Wir erhalten dafür kurzfristig einen Bundes-Zuschuss in Höhe von 12.500 Euro, so dass wir kurzfristig die dafür tätige Sprachförderkraft bis 30.06.2023 weiter beschäftigen können.

3. Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Bauhof und dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses

Die Bauarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses sollen ca. Ende Februar 2023 beginnen.

Seit Ende Dezember 2022 laufen die Bauarbeiten zur Herrichtung der Parzelle der ehemaligen Viehwaage in der Bergstraße, wohin zwei Garagen des bisherigen Bauhofs in der Schulstraße verlegt werden. Die Traktor-Garage ist bereits abgebaut und ergänzt den Bauhof des Campingparks.

Die genauen Grenzverläufe wurden sicherheitshalber von einem amtlichen Vermessungsbüro festgestellt.

4. Infrastrukturangelegenheiten

Die Beseitigung einer durchgängigen Ölspur am 13.11.2022 auf den Straßen Am Holzbach, Irmtrauter Straße, Hauptstraße, Ferdinand-Werner-Straße, Wallrain und Hellenhahner Straße kostete 2.435,06 Euro. Ein Schädiger konnte nicht festgestellt werden.

Gemäß Beschluss des HBF-Ausschusses am 28.11.2022 wurden 4 Geschwindigkeitsanzeigegeräte bestellt. 2 Geräte werden mit festem Stromanschluss an Straßenleuchten eingesetzt, 2 mobile Geräte mit Solarbetrieb für einen ggf. mobilen Einsatz. Die Kosten belaufen sich auf rund 8.000 Euro, die bereits im Haushalt 2022 bereitgestellt waren und nun im Haushalt 2023 veranschlagt werden. Eine Installation war aus Gründen der Lieferverzögerung im Jahr 2022 noch nicht möglich.

Am 10.01.2023 hat ein Ortstermin mit Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und des Ordnungsamtes in der Hellenhahner Straße stattgefunden. Inhalt war die Situation eines Fahrzeugverkehrs mit hohen Geschwindigkeiten in dieser Straße. Seitens des Kreises und des LBM werden keine Maßnahmen getroffen, da der Straßenabschnitt keinen Unfallschwerpunkt darstellt. Es werden in einem ersten Schritt die beabsichtigten Messungen der Gemeinde mittels den in Beschaffung befindlichen Geschwindigkeitsanzeigegeräten abgewartet. Ggf. wird danach erneut verdeckt mit Unterstützung des LBM gemessen.

Die Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen wird aufgrund des Ausschreibungsergebnisses erneut an die Firma Zoth, Westernohe für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 übertragen.

Die Kosten für die Instandhaltung und Wartung der Wanderwege-Beschilderung im Jahr 2022 betrugen 377 Euro, für die Unterhaltung und Instandhaltung der Wanderwege durch die Holzbachschlucht wurden im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 2.582 Euro aufgewendet, wovon die Gemeinde Seck und die VG Rennerod jeweils 1.291 Euro tragen.

Erschließungsmaßnahmen Klosterwiese 1 und 2: Der Vorentwurf der Entwurfsplanung wurde vom Architekten in der Beigeordnetenbesprechung am 19.01.2023 vorgestellt. Die Vorstellung der Entwurfsplanung gegenüber dem Gemeinderat findet in der nächsten Ratssitzung statt. In einem weiteren Schritt erfolgt die Vorstellung der vom Gemeinderat beschlossenen Entwurfsplanung in einer Anliegerversammlung. Im Laufe des Jahres 2023 kann es bereits dazu kommen, dass 90 % von 90 % der zu erwartenden Erschließungskosten als Vorausleistungen bei den Anliegern erhoben werden müssen.

5. Gemeindezentrum

Die weiteren Architektenleistungen werden nach Abschluss des entsprechenden Ausschreibungsverfahrens sofort beauftragt.

Es wird daran festgehalten, den nahezu fertigen Bauantrag sofort zu stellen, wenn das lärmschutztechnische Gutachten des beauftragten Fachbüros vorliegt.

Folgender Zeitplan wurde erstellt. Stellung des Bauantrages im 1. Quartal 2023, Baubeginn möglichst im 3. Quartal 2023, möglichst kurze Bauzeit bis zum 3. Quartal 2024.

6. Sonstiges

Der Vorsitzende berichtete über die Kontaktaufnahme mit einer Firma, die Lebensmitteln in sog. Dorfautomaten zum Verkauf anbietet. Ohne einer ggf. weiterführenden Entscheidung vorgreifen zu wollen, betrachtet der Gemeinderat das Aufstellen solcher Automaten mit Blick auf eine geeignete Örtlichkeit skeptisch.

Stromkosten: als Ergebnis einer gemeinsamen Ausschreibung des Stromliefervertrages auf Ebene der Verbandsgemeinde zahlen wir seit 01.01.2023 für eine Laufzeit von 3 Jahren 55 Cent je Kilowattstunde. Es handelt sich dabei um eine Erhöhung um weit mehr als 100 Prozent.

Zu einem vorsorglich bzw. vor Senkung der Fördersätze im August 2022 gestellten Förderantrag für eine etwaige Modernisierung der Heizungsanlage in der Kindertagesstätte durch den Einbau einer Wärmepumpenanlage haben wir einen Förderbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Höhe von rund 17.000 Euro erhalten. Dies entspricht einer Förderquote von 35 % der ermittelten Kosten für eine Modernisierung.

TOP 5

Rechnungsabschluss für das Jahr 2021. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Schlussbilanz des Jahres 2021.

Unter der Leitung des ältesten Ratsmitgliedes Michael Olberz berichtete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Herr Manuel Helsper über die Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 2021 und die Schlussbilanz. Er wies auf einen Finanzmittelbestand in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro hin und bezeichnete dies als eine gute wirtschaftliche Ausgangsposition für die anstehenden Investitionen in mehrere Großprojekte (u. a. Gemeindezentrum und Erschließungen). Die finanzielle und wirtschaftliche Lage bezeichnete er als solide.

Er hob eine geordnete und beanstandungsfreie Haushalts- und Wirtschaftsführung hervor und beantragte die Entlastung aller verantwortlichen Beteiligten.

TOP 6

Feststellung der geprüften Schlussbilanz für das Jahr 2021.

Der Gemeinderat hat die Schlussbilanz mit Anlagen zum 31.12.2021 einstimmig beschlossen und stellte das Ergebnis gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO fest.

TOP 7

Entlastungserteilung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rennerod, des Ortsbürgermeisters sowie der an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2021.

Dem Votum des Rechnungsprüfungsausschusses folgend erteilte der Gemeinderat einstimmig Entlastung gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rennerod, dem Ortsbürgermeister sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2021.

TOP 8

Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Seck auf die Ortsgemeinde Seck unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Die seinerzeit beschlossene Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Seck auf die Ortsgemeinde Seck musste aus Gründen geänderter datenschutzrechtlicher Bestimmungen angepasst werden. Der Gemeinderat hat der Änderung der Vereinbarung einstimmig zugestimmt.

Zuvor hatte bereits die Jagdgenossenschaft Seck die neue Übertragungsvereinbarung in ihrer Versammlung am 12.01.2023 beschlossen.

In diesem Zusammenhang informierte der Ortsbürgermeister über die Wahl des neuen Jagdvorstandes durch die Jagdgenossenschaft am 12.01.2023. Vorsitzender und Jagdvorsteher: Johannes Jung, stellv. Jagdvorsteher: Wolfgang Rusert, Beisitzer: Michael Schilling und Maximilian Hastrich.

TOP 9

Beratung und Beschlussfassung zur Widmung der Ortsstraßen in der Ortsgemeinde Seck im Zuge der Umstellung auf den wiederkehrenden Beitrag.

Nachdem der Gemeinderat am 27.10.2021 die Satzung zur Einführung des wiederkehrenden Beitrages beschlossen hat, wurden zwischenzeitlich die notwendigen Widmungsarbeiten für die Ortsgemeinde Seck fertiggestellt.

Die Widmungen sind notwendig, um die Straßen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Der Gemeinderat hat die Widmung aller Gemeindestraßen beschlossen. Eine entsprechende Veröffentlichung erscheint gesondert.

TOP 10

Öffentliche Plätze und öffentliche Anlagen. Beschlussfassung über die Neuausschreibung und die Vergabe der Leistungen für Pflegemaßnahmen von Bäumen auf den gemeindeeigenen Grundstücken.

Die Gemeinde Seck beteiligt sich an der Neuausschreibung der Baumpflegemaßnahmen auf der Ebene der Verbandsgemeinde. Die Vergabe der Baumpflegemaßnahmen an Bäumen der Ortsgemeinde, bei denen die allgemeine Grundstückseigentümerhaftung greift, wird nach submittierten Ergebnis beschlossen. Der Rahmenvertrag für die Baumpflegemaßnahmen wird über eine Laufzeit von 4 Jahren geschlossen. Der neue Vertrag beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2027.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde ermächtigt beauftragt, die Auftragserteilung gegenüber dem Mindestfordernden vorzunehmen.

TOP 11

Finanzangelegenheiten. Beschlussfassung über die Annahme einer Zuwendung im Sinne § 94 Absatz 3 GemO.

Eine Zuwendung der Sparkasse Westerwald-Sieg für Zwecke der Heimatpflege in Höhe von 500 Euro wurde einstimmig angenommen.

TOP 12

Verschiedenes. Wünsche, Anträge, Anregungen.

Kein Beitrag.

Die Tagesordnungspunkte 13 (Bauangelegenheiten) und 14 (Verschiedenes/ Informationen) wurden im nicht-öffentlichen Sitzungsteil behandelt.

TOP 15

Bekanntgaben aus dem nicht-öffentlichen Sitzungsteil.

Der Vorsitzende informierte über folgende Sachlagen aus dem nicht-öffentlichen Sitzungsteil.

Erneut geht der Verkauf von sofort bebaubaren Grundstücken im Baugebiet Klosterwiese 1 (Straßen Wesbachring und Kornrain) von privat an privat sehr gut voran. In den vergangenen sechs Wochen wurden fünf Grundstücke verkauft (Käufer: einmal ortsansässig, vier mal aus dem Rhein-Main-Gebiet). Für zwei Grundstücke hiervon liegt bereits eine Baugenehmigung im Freistellungsverfahren vor

Verkauf eines Anwesens in der Straße „Am Holzbach“.

Erteilung des erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens für ein Bauvorhaben eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich.

Johannes Jung, Ortsbürgermeister