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Hoher Westerwald - Wochenkurier für die Verbandsgemeinde Rennerod
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Neunkirchen

hier: Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Neunkirchen

Gemäß §§ 11 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. §§ 5 und 14 Nr. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neunkirchen werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Neunkirchen, dem die Grundflächen der Gemarkung/Ortsgemeinde Neunkirchen angehören, zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung auf

Mittwoch, den 13.03.2024, 18:00 Uhr

nach 56479 Neunkirchen ins Dorfgemeinschaftshaus

eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Wahl eines neuen Jagdvorstands 2024-2029

2.

Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Es wird darauf hingewiesen, dass

sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören.

die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 101 während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen können.

56479 Neunkirchen, den 01.02.2024
gez. Hartmut Schwarz,
Ortsbürgermeister u. Jagdvorsteher