Gemäß §§ 11 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. §§ 5 und 14 Nr. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neunkirchen werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Neunkirchen, dem die Grundflächen der Gemarkung/Ortsgemeinde Neunkirchen angehören, zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung auf
Mittwoch, den 13.03.2024, 18:00 Uhr
nach 56479 Neunkirchen ins Dorfgemeinschaftshaus
eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Wahl eines neuen Jagdvorstands 2024-2029 |
| 2. | Verschiedenes, Wünsche, Anregungen |
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| • | sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. |
| • | Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören. |
| • | die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 101 während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen können. |