Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung
Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis im laufenden Umlegungsverfahren „Vor dem Berg II“ der Ortsgemeinde Zehnhausen bei Rennerod
Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebiets aufgeführt ist, liegen vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 24. März 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod im Rathaus der Verbandsgemeinde, Raum 8, Hauptstraße 55, 56477 Rennerod während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter 02664 5067-46 oder -48 wird gebeten.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis können nach § 27 b VwVfG in demselben Zeitraum auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus unter https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.rennerod.de/aktuelles-bekanntmachungen/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen und https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.