Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz vom 09.07.2010 i.V.m. der Satzung der Jagdgenossenschaft Neustadt/Westerwald werden die Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen / Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Neustadt/Westerwald, dem die Grundflächen der Ortsgemeinde / Gemarkung Neustadt/Westerwald angehören, zu einer Versammlung auf Montag, den 24.03.2025, 18:00 Uhr nach Neustadt/Westerwald ins Rathaus, Hauptstr. 9 recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Neuwahl des Jagdvorstandes 2025-2030 |
| 2. | Verschiedenes, Wünsche, Anregungen |
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| • | sich jede Jagdgenossin / Jagdgenosse durch die Ehegattin / Ehegatten, Lebenspartnerin / Lebenspartner, durch eine Verwandte / Verwandten gerader Linie, durch eine von dem Mitglied beschäftigte Person oder durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. |
| • | Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z.B. bebaute Ortslage), der Jagdgenossenschaft nicht angehören. |
| • | die Jagdgenossen das Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod in 56477 Rennerod, Hauptstraße 55, Zimmer 106 einsehen können. |