für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters
(gilt für die Stadt Selters und alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Selters)
Entwurf der Haushaltssatzung 2023
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, liegt, gemäß § 97 Abs. 1 GemO, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zur Einsichtnahme für die Einwohner/innen der Mitgliedsgemeinden Selters, Herschbach, Maxsain, Marienrachdorf, Hartenfels, Freilingen, Weidenhahn, Schenkelberg, Freirachdorf, Sessenhausen, Wölferlingen, Vielbach, Nordhofen, Rückeroth, Quirnbach, Goddert, Ellenhausen, Steinen, Krümmel, Ewighausen und Maroth aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom 06.01.2023 bis 19.01.2023 ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters durch die Einwohner/innen schriftlich einzureichen.
Für die Einwohner/innen gelten die Hygiene- und Schutzvorkehrungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske ist erforderlich.