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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Wald

des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters

Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 18.12.2024, Abt. /Az. 2B22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 10.01.2025 bis 24.01.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Selters, den 09.01.2025
gez. Burkhard Kuhn, Verbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters für das Jahr 2025 vom 02.01.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 1) in Verbindung mit §§ 7 und 10 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) und des § 11 der Verbandsordnung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, vom 02.12.2015, in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo aus den Ein-und Auszahlungen

aus Finanzierungstatigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen Kredite auf

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  290.932 €.

§ 5

Festsetzung der reduzierten Holzbodenfläche

Die reduzierte Holzbodenfläche, zum 31.12.2023, wird wie folgt festgesetzt:

Mitgliedsgemeinde

Selters

Herschbach

Maxsain

Marienrachdorf

Hartenfels

Freilingen

Weidenhahn

Schenkelberg

Freirachdorf

Sessenhausen

Wölferlingen

Vielbach

Nordhofen

Rückeroth

Quirnbach

Goddert

Ellenhausen

Steinen

Krümmel

Ewighausen

Maroth

GESAMT

§ 6

Umlage der Mitgliedsgemeinden

Die Umlage der Personalkosten und Sachkosten für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

Verbandsmitglied

Selters

Herschbach

Maxsain

Marienrachdorf

Hartenfels

Freilingen

Weidenhahn

Schenkelberg

Freirachdorf

Sessenhausen

Wölferlingen

Vielbach

Nordhofen

Rückeroth

Quirnbach

Goddert

Ellenhausen

Steinen

Krümmel

Ewighausen

Maroth

Insgesamt

§ 7

Umlage für Investitionen

Die Umlage der Investitionen für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

Mitgliedsgemeinde

Selters

Herschbach

Maxsain

Marienrachdorf

Hartenfels

Freilingen

Weidenhahn

Schenkelberg

Freirachdorf

Sessenhausen

Wölferlingen

Vielbach

Nordhofen

Rückeroth

Quirnbach

Goddert

Ellenhausen

Steinen

Krümmel

Ewighausen

Maroth

GESAMT

§ 8

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres  —  0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. Vorjahres  —  0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres  —  0,00 €

§ 9

Deckungsfähigkeit

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilergebnishaushalts gegenseitig deckungsfähig.

§ 10

Übertragbarkeit

Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten bleiben die Ermächtigungen gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck bestehen.

56242 Selters, den 02.01.2025
Burkhard Kuhn, Verbandsvorsteher (Siegel)

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die Haushaltssatzung, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, für das Haushaltsjahr 2025, werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 18.12.2024
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2B22 Az. 1182-901-10
Im Auftrag
Gez. Kerstin Kober