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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung über die Freigabe von Marktsonntagen in der Stadt Selters

Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. vom 17.04.2014), in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Selters folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An folgenden Sonntagen darf im Gebiet der Stadt Selters in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden:

Sonntag, 19.04.2026

Sonntag, 19.07.2026

Sonntag, 06.09.2026

§ 2

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG im Stadtgebiet von Selters stattfinden.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Selters in Kraft.

56242 Selters, den 02.03.2026
Oliver Götsch (DS)
Bürgermeister