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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Dürfen Hausflohmärkte, Hofflohmärkte, Dorftrödelmärkte oder Kinderbasare an einem Sonntag stattfinden?

An Sonn- und Feiertagen sind nach § 3 Abs. 2 Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage des Landes Rheinland-Pfalz (LFtG) alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.

Da die institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe dazu führt, dass alle Handlungen verboten sind, die mit der Zweckbestimmung des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung unvereinbar sind, ist das Verbot nach § 3 Abs. 2 LFtG auch bei (marktmäßig organisierten) Veranstaltungen mit Verkauf von Privat an Privat zu beachten. Nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und der inneren Zielrichtung sind derartige Veranstaltungen als typischerweise werktags stattfindende „gewerbliche“ Betätigungen einzustufen.

Folglich stellt die Durchführung dieser von Privatpersonen durchgeführten Hausflohmärkte, Hofflohmärkte, Dorftrödelmärkte und Kinderbasare an Sonn- und Feiertagen einen Verstoß gegen das allgemeine Arbeitsverbot gem. § 3 Abs. 2 LFtG dar.

Wenn beispielsweise der Förderverein (oder eine Elterninitiative) bei der Veranstaltung eines Kinderbasares lediglich Veranstalter ist und dort Privatpersonen Gebrauchtwaren verkaufen und die Einnahmen überwiegend bei den Privatpersonen verbleiben, handelt es sich grundsätzlich um keine Veranstaltung, die sonntags zulässig ist.

Sollte ein Basar oder Trödelmarkt im Zuge eines Vereins-, Pfarr- und Straßenfestes an einem Sonntag stattfinden, können im Einzelfall Ausnahmen genehmigt werden.

Hier bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt.

Die obere Landesbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) hat dies in einer Mitteilung nochmals bekräftigt und die Ordnungsämter angewiesen auf die Umsetzung hinzuweisen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Ordnungsamt gerne unter der Tel: 02626 764 360 oder ordnung@selters-ww.de zur Verfügung.

Ihr Ordnungsamt