Haushaltssatzung 2023 der Stadt Selters
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 15.03.2023, Abt. / Az. 2B-22-1182-901-00 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.
Die Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 24.03.2023 bis 06.04.2023 in der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel.: 02626/764-55) zu jedermanns Einsicht offen.
Eine weitere Ausfertigung liegt zusätzlich während der Dienststunden des Stadtbürgermeisters zur Einsichtnahme bereit.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Haushaltssatzung der Stadt Selters für das Jahr 2023 vom 17.03.2023
Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 8.909.450 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 7.590.950 €
Jahresüberschuss auf — 1.318.500 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 1.688.900 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.102.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.360.750 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -3.258.250 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.569.350 €
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite auf — 0,00 €
verzinste Kredite auf — 2.114.350,00 €
zusammen Kredite auf — 2.114.350,00 €.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €
§ 4
Steuersätze
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 345 v.H.
- Grundsteuer B — 465 v.H.
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 30 €
- für den zweiten Hund — 50 €
- für jeden weiteren Hund — 70 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 200 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 300 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 300 €
§ 5
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 500 € überschritten sind.
§ 6 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 — 21.160.651,30 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres — 12.255.151,30 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. Vorjahres — 15.088.251,30 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres — 16.406.751,30 €
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:
Gegen die Haushaltssatzung der Stadt Selters für das Haushaltsjahr 2023 werden keine Bedenken erhoben.