Die Kreisstraße Nr. 133 zwischen Vielbach und Quirnbach kann aus Gründen des Artenschutzes (Krötenwanderung) in der Zeit vom 01.03. bis 30.04.23 maximal von 18.30 bis 6.30 Uhr für jeglichen Straßenverkehr gesperrt werden. Von dieser Anordnung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn tatsächlich aufgrund günstiger Witterungsbedingungen (Temperatur) mit der Wanderung von Amphibien gerechnet werden kann. Die Sperrung wurde von der Kreisverwaltung genehmigt.
In 2022 erfolgten bei mir erfreulicherweise weder telefonische noch persönliche Beschwerden. Naturschutz ist so vielfältig wie die Natur, kann viel Beschäftigung hervorrufen und wird heutzutage anscheinend vielfach von Juristen übernommen. Sicherlich auch der Grund, weshalb die Natuschutzinitiative ein Anwaltsbüro beauftragte, mit mir Kontakt aufzunehmen. Trotzdem bin ich bereit, bei Nichtbeachtung dieser Anordnung eine Benachrichtigung in Form einer Dokumentation, zum Beispiel Foto mit Datum und Uhrzeit und bei Bedarf einer Temperaturanzeige, entgegenzunehmen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.