Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehendem Grundstück ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung | Krümmel | ||
| Flur 9 | Nr. 6 | Landwirtschaftsfläche Wehling | 2,0948 ha |
| Flur 10 | Nr. 11 | Landwirtschaftsfläche Wehling | 0,4940 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens zehn Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.
E-Mail: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de