Bei der Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 werden in landesweit ausgewählten Stimmbezirken sogenannte repräsentative Wahlstatistiken durchgeführt. Im Bereich der Verbandsgemeinde Selters sind davon die Stimmbezirke in den Ortsgemeinden Herschbach (nur Herschbach II), Nordhofen und Vielbach betroffen.
Die repräsentative Wahlstatistik wird bereits seit 1953 bei Parlamentswahlen eingesetzt. Sie dient ausschließlich statistischen Zwecken und ermöglicht Auswertungen zur Wahlbeteiligung sowie zur Stimmabgabe nach Altersgruppen und Geschlecht.
Ziel ist es, allgemeine Aussagen zum Wahlverhalten zu gewinnen - nicht das Verhalten einzelner Personen.
Der Schutz des Wahlgeheimnisses ist dabei uneingeschränkt gewährleistet:
| - | Es sind keine Rückschlüsse auf einzelne Wählerinnen oder Wähler möglich. |
| - | Die Auswertung erfolgt nur in zusammengefassten Altersgruppen. |
| - | Wählerverzeichnisse und Stimmzettel werden nicht zusammengeführt. |
| - | Die eigentliche Stimmenauszählung und die statistische Auswertung erfolgen durch getrennte Stellen. |
| - | Ergebnisse dürfen nicht für einzelne Stimmbezirke, sondern nur auf übergeordneter Ebene veröffentlicht werden. |
| - | Die Feststellung des Wahlergebnisses hat stets Vorrang und wird nicht verzögert. |
In den betroffenen Stimmbezirken werden amtliche Stimmzettel mit einer zusätzlichen Kennzeichnung verwendet. Diese Kennzeichnung besteht aus einem Buchstaben, der ausschließlich der statistischen Zuordnung nach Geschlecht und Altersgruppe dient. Die Kennzeichnung enthält keine personenbezogenen Daten.
Die Zuordnung ist wie folgt vorgesehen:
Männer
| • | A: geboren 2002 bis 2008 |
| • | B: geboren 1992 bis 2001 |
| • | C: geboren 1982 bis 1991 |
| • | D: geboren 1967 bis 1981 |
| • | E: geboren 1966 und früher |
Frauen
| • | F: geboren 2002 bis 2008 |
| • | G: geboren 1992 bis 2001 |
| • | H: geboren 1982 bis 1991 |
| • | I: geboren 1967 bis 1981 |
| • | K: geboren 1966 und früher |
Diese Kennzeichnungen werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet und nach Abschluss der Auswertung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
Die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ist gesetzlich im § 54a des Landeswahlgesetzes Rheinland-Pfalz (LWahlG) geregelt und unterliegt strengen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften.
Für alle Wählerinnen und Wähler gilt daher uneingeschränkt:
Die Stimmabgabe erfolgt wie gewohnt allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.