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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 13/2024
Schul- und Kindergartennachrichten
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Kindergartenzweckverband Wölferlingen

Haushaltssatzung 2024 des Kindergartenzweckverbandes Wölferlingen

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 14.03.2024, Abt. /Az. 2B22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis 16.04.2024 in der Verbandsgemeinde Selters zu jedermanns Einsicht, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), offen aus.

Wölferlingen, den 28.03.2024
Frank Eulberg, Verbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Wölferlingen für das Jahr 2024 vom 28.04.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 1) in Verbindung mit §§ 7 und 10 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) und des § 6 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Marienrachdorf, vom 13.12.1985, in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.314.250 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.314.250 €

Jahresfehlbetrag auf — 0 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf —  0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 96.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 96.000 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf  —  0,00 €

verzinste Kredite auf  — 0,00 €

zusammen Kredite auf  — 0,00 €.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  290.932 €

§ 5

Umlagen der Mitgliedsgemeinden

A.) Die ordentliche Umlage für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

Verbandsmitglieder /

Ortsgemeinden:

Ordentliche Umlage:

Ewighausen

18.202,47 €

Freilingen

56.882,72 €

Weidenhahn

65.983,95 €

Wölferlingen

43.230,86 €

Insgesamt:

184.300,00 €

Die ordentliche Umlage wird je mit einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 zur Zahlung fällig.

B.) Die Sonderverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

Verbandsmitglieder /

Ortsgemeinden:

Sonderverbandsumlage:

Ewighausen

11.133,63 €

Freilingen

33.918,49 €

Weidenhahn

25.388,44 €

Wölferlingen

22.059,44 €

Insgesamt:

96.000,00 €

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres  —  0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. Vorjahres  —  0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres  —  0,00 €

§ 7

Deckungsfähigkeit

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilergebnishaushalts gegenseitig deckungsfähig.

§ 8

Übertragbarkeit

Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten bleiben die Ermächtigungen gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

56244 Wölferlingen, den 28.03.2024
(Siegel) Frank Eulberg, Verbandsvorsteher

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die Haushaltssatzung, des Kindergartenzweckverbandes Wölferlingen, für das Haushaltsjahr 2024, werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 14.03.2024
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2B-22 Az. 1182-901-10
I.A. Sarah Stendebach