Liebe Hundebesitzer/innen,
aufgrund mehrerer Vorfälle möchte ich nochmals auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen der Verbandsgemeinde Selters hinweisen.
Hier steht in § 2, dass Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Weiterhin ist es ein Ärgernis, wenn Hinterlassenschaften der Hunde auf Straßen und Wegen und insbesondere auf fremden Grundstücken zu finden sind.
Hier heißt es in § 2 / Abs. 2, dass Halter bzw. Führer von Hunden die Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen haben.
Es sollte jedem Hundeführer möglich sein, Hundekotbeutel mitzuführen und diese auch zu benutzen.
Zuwiderhandlungen können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Nochmals der Appell an alle Hundebesitzer, Rücksicht zu nehmen und Verantwortung zu tragen, damit unsere Gemeinde sauber bleibt.