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Ausgabe 14/2025
Aus Stadt und Gemeinden
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Haushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Quirnbach

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 19.03.2025, Abt. / Az. 2B22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 04.04.2025 bis 14.04.2025 in der Verbandsgemeinde Selters zu jedermanns Einsicht, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Mangel (Tel.: 02626/764-56), offen aus.

Eine weitere Ausfertigung liegt zusätzlich während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters zur Einsichtnahme bereit.

Quirnbach, 24.03.2025
Thorsten Götsch, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Quirnbach für das Jahr 2025 vom 24.03.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  683.190 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  770.265 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf  —  -87.075 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  -60.150 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  7.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  147.500 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -140.000 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  200.150 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf — 0,00 €

verzinste Kredite auf — 0,00 €

zusammen Kredite auf — 0,00 €.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0,00 €.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  0,00 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A — 345 v.H.

- Grundsteuer B — 465 v.H.

- Gewerbesteuer — 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund — 50 €

- für den zweiten Hund — 70 €

- für jeden weiteren Hund — 90 €

- für den ersten gefährlichen Hund — 320 €

- für den zweiten gefährlichen Hund — 480 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 640 €

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 500 € überschritten sind.

§ 7

Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres  —  2.474.873,96 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. Vorjahres  —  2.329.258,96 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres  — 2.416.333,96 €.

56242 Quirnbach, den 24.03.2025
(Siegel)
Thorsten Götsch, Ortsbürgermeister

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Quirnbach für das Haushaltsjahr 2025 werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 19.03.2025
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt./Az. 2B22-1182-901-10
I.A. Kerstin Kober