Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 29.03.2023, Abt. /Az. 2B22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 14.04.2023 bis 28.04.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters für das Jahr 2023 vom 05.04.2023
Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 1) in Verbindung mit §§ 7 und 10 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) und des § 11 der Verbandsordnung des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, vom 02.12.2015, in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 204.460 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 204.460 €
Jahresfehlbetrag auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf 0 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 100.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 100.000 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen Kredite auf 0,00 €.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €
§ 4 Festsetzung der reduzierten Holzbodenfläche
Die reduzierte Holzbodenfläche, zum 31.12.2021, wird wie folgt festgesetzt:
| Verbandsmitglied | reduzierte Holzbodenfläche |
| Selters | 383,70 |
| Herschbach | 745,86 |
| Maxsain | 602,96 |
| Marienrachdorf | 184,20 |
| Hartenfels | 301,90 |
| Freilingen | 170,60 |
| Weidenhahn | 81,80 |
| Schenkelberg | 116,90 |
| Freirachdorf | 228,60 |
| Sessenhausen | 179,42 |
| Wölferlingen | 307,50 |
| Vielbach | 118,30 |
| Nordhofen | 140,40 |
| Rückeroth | 151,50 |
| Quirnbach | 98,60 |
| Goddert | 91,38 |
| Ellenhausen | 57,90 |
| Steinen | 105,20 |
| Krümmel | 82,80 |
| Ewighausen | 77,50 |
| Maroth | 173,30 |
| Insgesamt | 4.400,32 |
§ 5 Umlage der Mitgliedsgemeinden
Die Umlage der Personalkosten und Sachkosten für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
| Verbandsmitglied | Umlage Personalkosten und Sachkosten |
| Selters | 17.459,51 € |
| Herschbach | 33.050,74 € |
| Maxsain | 27.179,94 € |
| Marienrachdorf | 7.806,22 € |
| Hartenfels | 13.591,40 € |
| Freilingen | 7.760,01 € |
| Weidenhahn | 3.868,11 € |
| Schenkelberg | 5.782,47 € |
| Freirachdorf | 9.752,16 € |
| Sessenhausen | 7.789,98 € |
| Wölferlingen | 13.610,43 € |
| Vielbach | 5.787,22 € |
| Nordhofen | 5.862,31 € |
| Rückeroth | 5.900,02 € |
| Quirnbach | 3.925,19 € |
| Goddert | 3.900,66 € |
| Ellenhausen | 1.991,81 € |
| Steinen | 3.947,61 € |
| Krümmel | 3.871,51 € |
| Ewighausen | 3.853,50 € |
| Maroth | 7.769,20 € |
| Insgesamt | 194.460,00 € |
§ 6 Umlage für Investitionen
Die Umlage der Investitionen für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
| Mitgliedsgemeinde | Umlage insgesamt |
| Selters | 8.719,82 € |
| Herschbach | 16.950,13 € |
| Maxsain | 13.702,64 € |
| Marienrachdorf | 4.186,06 € |
| Hartenfels | 6.860,86 € |
| Freilingen | 3.876,99 € |
| Weidenhahn | 1.858,96 € |
| Schenkelberg | 2.656,62 € |
| Freirachdorf | 5.195,08 € |
| Sessenhausen | 4.077,43 € |
| Wölferlingen | 6.988,13 € |
| Vielbach | 2.688,44 € |
| Nordhofen | 3.190,68 € |
| Rückeroth | 3.442,93 € |
| Quirnbach | 2.240,75 € |
| Goddert | 2.076,67 € |
| Ellenhausen | 1.315,81 € |
| Steinen | 2.390,74 € |
| Krümmel | 1.881,68 € |
| Ewighausen | 1.761,24 € |
| Maroth | 3.938,34 € |
| Gesamt | 100.000,00 € |
§ 7 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 0,00 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. Vorjahres 0,00 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 €
§ 8 Deckungsfähigkeit
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilergebnishaushalts gegenseitig deckungsfähig.
§ 9 Übertragbarkeit
Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten bleiben die Ermächtigungen gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck bestehen.
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:
Gegen die Haushaltssatzung, des Zweckverbandes zur Waldbewirtschaftung für die Forstreviere in der Verbandsgemeinde Selters, für das Haushaltsjahr 2023, werden keine Bedenken erhoben.