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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 17/2023
Schul- und Kindergartennachrichten
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Öffentliche Bekanntmachung des Kindergartenzweckverbandes Wölferlingen

Haushaltssatzung 2023 des Kindergartenzweckverbandes Wölferlingen

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 12.04.2023, Abt. /Az. 2B22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.

Die Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 28.04.2023 bis 12.05.2023 in der Verbandsgemeinde Selters zu jedermanns Einsicht, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Kevin Ott (Tel.: 02626/764-71), offen aus.

Wölferlingen, den 27.04.2023
gez. Frank Eulberg
Verbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Wölferlingen für das Jahr 2023 vom 18.04.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 1) in Verbindung mit §§ 7 und 10 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) und des § 6 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Marienrachdorf, vom 13.12.1985, in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 1.138.550 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 1.138.550 €

Jahresfehlbetrag auf 0 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 0 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 450.000 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 450.000 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf 0,00 €

verzinste Kredite auf 0,00 €

zusammen Kredite auf 0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €

§ 4

Umlagen der Mitgliedsgemeinden

A.) Die ordentliche Umlage für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:

Verbandsmitglieder / Ortsgemeinden:

Ordentliche Umlage:

Ewighausen

13.084,40 €

Freilingen

58.879,80 €

Weidenhahn

47.976,13 €

Wölferlingen

43.614,67 €

Insgesamt:

163.555,00 €

Die ordentliche Umlage wird je mit einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 zur Zahlung fällig.

B.) Die Sonderverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:

Verbandsmitglieder / Ortsgemeinden:

Sonderverbandsumlage:

Ewighausen

17.056,65 €

Freilingen

42.867,10 €

Weidenhahn

31.095,30 €

Wölferlingen

28.980,95 €

Insgesamt:

120.000,00 €

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres 0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. Vorjahres 0,00 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 €

§ 6

Deckungsfähigkeit

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilergebnishaushalts gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Übertragbarkeit

Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten bleiben die Ermächtigungen gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

56244 Wölferlingen, den 27.04.2023
(Siegel) Frank Eulberg
Verbandsvorsteher

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Gegen die Haushaltssatzung, des Kindergartenzweckverbandes Wölferlingen, für das Haushaltsjahr 2023, werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 12.04.2023
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2B-22 Az. 1182-901-10
Im Auftrag
Gez. Kerstin Kober