Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Hartenfels
| Flur 13 | Nr. 52 | Landwirtschaftsfläche, Lohwies | 0,8688 ha |
| Flur 11 | Nr. 82 | Landwirtschaftsfläche, Auf der Höh | 0,7449 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens zehn Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.
E-Mail:
untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de