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Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Hartenfels

Flur 13

Nr. 52

Landwirtschaftsfläche, Lohwies

0,8688 ha

Flur 11

Nr. 82

Landwirtschaftsfläche, Auf der Höh

0,7449 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstü­cke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens zehn Tage nach Er­scheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

E-Mail:

untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de