Gemäß § 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, ihre Kinder bis spätestens 21.02.2026 bei der zuständigen Grundschule zum Schulbesuch anzumelden.
Es müssen alle Kinder angemeldet werden, die vor dem 01. September 2027 ihren 6. Geburtstag haben bzw. hatten, sofern sie nicht schon die Schule besuchen.
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Grundschule Marienrachdorf sowie die Grundschule Selters bitten zusätzlich um ein Passfoto des Kindes.
Für Anmeldungen, die nur durch einen Sorgeberechtigten durchgeführt werden, wird eine Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, muss hier zwingend der Familienbeschluss des Amtsgerichtes vorgelegt werden.
Die Eltern unterrichten die Schule bei der Anmeldung über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
Die Anmeldung der „Kann-Kinder“ für das Schuljahr 2027/2028 erfolgt im Februar 2027.
mit den Ortsgemeinden Maxsain (einschl. Ortsteil Zürbach), Nordhofen, Quirnbach, Vielbach und Stadt Selters
02626/920100 oder sekretariat@grundschule-selters.de
mit den Ortsgemeinden Ewighausen, Freilingen, Hartenfels, Herschbach, Rückeroth, Schenkelberg, Steinen, Weidenhahn und Wölferlingen
mit den Ortsgemeinden Ellenhausen, Freirachdorf, Goddert, Krümmel, Marienrachdorf, Maroth und Sessenhausen