Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 29.04.2026, Abt. / Az. 2B-22-1182-901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind - genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom 15.05.2026 bis 29.05.2026 in der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach
5-7, 56242 Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel. 02626/764-400) zu jedermanns Einsicht offen.
Eine weitere Ausfertigung liegt beim Ortsbürgermeister, nach vorheriger Terminabsprache, zur Einsichtnahme bereit.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss |
| beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. | |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.217.950 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.840.950 €
Jahresfehlbetrag auf — -623.000 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — -474.450 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 827.500 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -827.500 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.301.950 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite auf — 0,00 €
verzinste Kredite auf — 0,00 €
zusammen Kredite auf — 0,00 €.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 345 v.H.
- Grundsteuer B — 465 v.H.
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 25 €
- für den zweiten Hund — 40 €
- für jeden weiteren Hund — 50 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 250 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 400 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 500 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 500 € überschritten sind.
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres — 9.698.871,14 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. Vorjahres — 9.461.721,14 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres — 8.838.721,14 €
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maxsain für das Haushaltsjahr 2026 werden keine Bedenken erhoben.