Aufgrund des § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBL. vom 17.04.2014), in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Selters folgende Rechtsverordnung erlassen:
An folgenden Sonntagen darf im Gebiet der Stadt Selters in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden:
Sonntag, 25.05.2025
Sonntag, 06.07.2025
Sonntag, 07.09.2025
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG im Stadtgebiet von Selters stattfinden.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Selters in Kraft.