Unsere Verbandsgemeinde Selters Ww
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ab dem 01. Juni 2026 sind Bauanträge im Westerwaldkreis ausschließlich digital einzureichen
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständiger Bauaufsichtsbehörde dürfen ab dem 01. Juni 2026 Bauanträge ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.
Die digitale Einreichung erfolgt über das Portal - Digitale Baugenehmigung Westerwaldkreis - unter
https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-westerwaldkreis/
Papiergebundene Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen werden.
Selters, den 19.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Selters
Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen