Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal daran erinnern, dass alle Anwohner verpflichtet sind, die Gehwege an Ihrem Grundstück sauber und von Unkraut freizuhalten.
Hecken und Sträucher, die in die Gehwege hinein gewuchert sind, sollten so zurückgeschnitten werden, dass sie den Gehweg nicht überragen und eine max. Höhe von zwei Metern nicht überschreiten.
Aus den Gehwegen und den davor liegenden Randsteinen herauswachsendes Unkraut sollte ebenfalls regelmäßig entfernt werden. Auch dadurch könnte eine Unfallgefahr für Fußgänger entstehen.